Politik

Krankenkassen müssen auf Finanzrücklagen zurückgreifen

  • Donnerstag, 13. Juni 2019
/Setareh, stockadobecom
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Berlin – Erstmals seit drei Jahren müssen die Krankenkassen für die Behandlungs­aus­gaben ihrer Versicherten auf bestehende Finanzreserven zugreifen. Das berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ). Demnach reichen die Zuweisungen des Gesundheitsfonds an die Krankenkassen nicht aus, um die Ausgaben zu decken.

In den ersten drei Monaten dieses Jahres verbuchten die Krankenkassen demnach ein Minus von 112 Millionen Euro. Im Vorjahr hätten sie nach dem ersten Quartal noch einen Überschuss von 416 Millionen Euro genannt. Zu Beginn dieses Jahres hätten Ersatz-, Betriebs- und Innungskassen Verluste ausgewiesen, die Allgemeine Ortskran­kenkassen (AOK) und die Knappschaft hätten ihre Überschüsse im Jahresvergleich halbiert. Die Verluste, die teils Folge von Beitragssenkungen seien, würden nun aus den Rück­lagen der Kassen gedeckt.

Vor dem Hintergrund riefen Kassenvertreter die Politik zur Mäßigung bei neuen Leis­tungsgesetzen auf. „Die finanziellen Aussichten der gesetzlichen Krankenversicherung trüben sich doch merklich ein, der Kurs der extensiven Ausgabenpolitik muss kritisch hinterfragt werden“, sagte der stellvertretende Vorsitzende des AOK-Bundesverbands, Jens Martin Hoyer, der FAZ.

Die Vorsitzende des Ersatzkassenverbands, Ulrike Elsner, machte deutlich, dass die Zeit der Überschüsse in der gesetzlichen Krankenversicherung vorbeigeht. Kostenin­ten­sive Gesetze wie das für mehr Pflegepersonal und für die zügigere Vergabe von Arztterminen würden erst im Laufe des Jahres ihre Wirkung entfalten. Das werde den Wettbewerbsdruck unter den Kassen spürbar erhöhen.

kna/may

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