Krankenkassen sehen sich für Kontrolle einer Impfpflicht nicht zuständig

Berlin – Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sieht sich nicht für die Kontrolle einer möglichen allgemeinen Impfpflicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 zuständig. Dem Vorstoß einer Gruppe von Abgeordneten aus SPD, Grünen und FDP, die einen Gesetzentwurf vorbereiten, erteilte der GKV-Spitzenverband eine Absage.
Ein GKV-Sprecher sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe, dass die Krankenkassen bereit seien, ihrem Auftrag zur Information und Beratung der Versicherten nachzukommen. „Die Durchsetzung und Kontrolle einer eventuellen gesetzlichen Impfpflicht wäre dagegen die Aufgabe des Staates.“
SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese sagte den Funke-Zeitungen dagegen, man wolle den Plan beibehalten. „Wir wollen den Weg über die Krankenkassen gehen. Dies ist aus unserer Sicht sinnvoll, rechtlich zulässig und auch durchführbar.“ Die Parlamentariergruppe wolle den Gesetzentwurf noch „vor der kommenden Woche“ veröffentlichen.
Den Abgeordneten schwebt vor, eine ab dem 1. Oktober geltende allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren in der zweiten Märzhälfte im Bundestag zu beschließen. Die Krankenkassen sollten dann ihre Versicherten informieren, über ein Impfportal den Impfstatus abfragen und diesen speichern.
Dann sollten die Krankenkassen diejenigen Personen an die Kommunen melden, die keinen Impfnachweis vorgelegt haben, hatte die FDP-Abgeordnete Marie-Agnes Strack-Zimmermann erläutert.
Die Gesundheitsämter würden dann einen Impftermin anbieten. Wer ihn verstreichen lasse, müsse mit einem Bußgeld rechnen, sofern er sich nicht innerhalb von vier Wochen doch noch impfen lasse.
An dem Vorschlag waren neben Strack-Zimmermann und Wiese die SPD-Abgeordneten Heike Baehrens und Dagmar Schmidt, die Grünen Janosch Dahmen und Till Steffen sowie Katrin Helling-Plahr von der FDP beteiligt.
Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Heike Baehrens, sagte den Stuttgarter Nachrichten und der Stuttgarter Zeitung beruhigte die Kassen. „Das sind natürlich Aufgaben, für die der Staat zuständig ist. Von den Kassen erwarten wir Aufklärung, Ansprache und Information der Versicherten.“
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