Krankenkassen sollen künftig die zwei günstigsten Impfstoffe bezahlen

Berlin – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat angekündigt, die Ausschreibung von Impfstoffen neu zu regeln. So sollen Krankenkassen künftig dazu verpflichtet werden, die zwei günstigsten Impfstoffe auf dem Markt zu bezahlen. Eine entsprechende Regelung soll in das „Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung“ aufgenommen werden, zu dem das BMG morgen einen Referentenentwurf vorlegen will.
Erst im vergangenen Jahr hatte der Gesetzgeber die Ausschreibung von Impfstoffen untersagt, um exklusive Rabattverträge der Krankenkassen mit Pharmaunternehmen zu unterbinden und damit die Gefahr von Lieferengpässen zu reduzieren. Kurz darauf hat die AOK Nordost zusammen mit anderen Krankenkassen mit Apothekern in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern einen Vertrag geschlossen, bei dem die Apotheken für die Beschaffung des Impfstoffes eine Vergütung in Höhe von 9,20 Euro zuzüglich Mehrwertsteuern erhalten.
Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) hat gegen diesen Vertrag vor dem Landessozialgericht (LSG) Hessen mit der Begründung geklagt, es gebe nur ein Unternehmen am Markt, das den Impfstoff zu diesem Preis anbiete. Faktisch bestehe somit weiterhin die Gefahr von Lieferengpässen. Zwar hat das LSG die Vertragskonstruktion in seinem Urteil nicht beanstandet. Dafür will nun der Gesetzgeber aktiv werden. Dies hatte die Union bereits kürzlich dem Deutschen Ärzteblatt angekündigt.
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