Krankenkassen wollen Anstieg der Arzneimittelausgaben schärfer begrenzen

Berlin – Unzufrieden mit der geplanten Überarbeitung des Arzneimittelgesetzes, dem „GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz“, sind gesetzliche Krankenkassen in Deutschland. Besonders die Regeln zur Preisgestaltung neuer Medikamente stoßen auf Kritik. „Die Regelungen des neuen Gesetzes gehen nicht weit genug. Es fehlt insgesamt eine in die Zukunft gerichtete Strategie zum Umgang mit sehr hochpreisigen Arzneimitteln“, kritisierte die Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek), Ulrike Elsner.
Im ersten Jahr der Markteinführung eines Präparates kann der Hersteller den Preis im Augenblick grundsätzlich selbst festlegen. In diesem Zeitraum wird zwischen Hersteller und gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) ein Erstattungsbetrag ausgehandelt, der in der Regel deutlich unter dem Preis des Herstellers liegt. Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will nun zur Kostendämpfung bei Arzneimitteln eine Umsatzschwelle von 250 Millionen Euro für ein Präparat im ersten Jahr einführen. Sobald das Mittel diese Schwelle erreicht hat, gilt von diesem Zeitpunkt an rückwirkend der niedrigere Erstattungsbetrag. Diese Regel soll sogenannte Mondpreise im ersten Jahr verhindern.
„Eine Schwelle bei 250 Millionen Euro würde bedeuten, dass von den 36 neuen Wirkstoffen, die im letzten Jahr zugelassen wurden, nur drei unter diese Regelung gefallen wären. Das ist ein bisschen wenig“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Barmer GEK, Christoph Straub. Man sollte die Schwelle besser bei 50 Millionen Euro ansetzen. „Dann würden wenigsten zwölf der 36 Wirkstoffe unter diese Grenze fallen“, so Straub.
Auch die Bundesärztekammer(BÄK) und die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) kritisierten die geplante Gesetzesnovelle: Die höchsten Umsätze erzielten die Arzneimittelhersteller in den meisten Fällen erst im zweiten und dritten Jahr nach Markteinführung, argumentieren BÄK und AkdÄ.
Daher sei der Umsatz im ersten Jahr für den durchschnittlichen jährlichen Umsatz eines Arzneimittels nicht repräsentativ, insbesondere wenn es bei chronischen Erkrankungen eingesetzt werde. „Der Erstattungsbetrag müsse ab dem ersten Tag des Inverkehrbringens gelten“, so die Forderung der beiden Organisationen.
Im ersten Halbjahr 2016 sind die Ausgaben für Arzneimittel und Test-Diagnostika um rund 4,1 Prozent auf 18,3 Milliarden Euro gestiegen. Das Plus entspricht Mehrausgaben von rund 700 Millionen Euro. Einsparungen aus Rabattverträgen und Patientenzuzahlungen sind darin allerdings nicht enthalten.
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