Krankschreibungen per Telefon verlängert

Berlin – Krankschreibungen wegen Erkältungsbeschwerden bleiben angesichts der Coronakrise und der Grippesaison noch bis Ende März 2023 auch telefonisch und ohne Praxisbesuch möglich. Das beschloss heute der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA).
Die Sonderrregel, die Ende November ausgelaufen wäre, wird somit verlängert. Versicherte können Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen wegen leichter Atemwegserkrankungen damit weiterhin für bis zu sieben Tage nach telefonischer Befragung durch Ärzte bekommen.
Diese können zudem für bis zu sieben Kalendertage verlängert werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss erläuterte, es sei im Moment schwer vorherzusagen, wie sich die Fallzahlen von Coronaerkrankten in den Krankenhäusern in den kommenden Monaten entwickelten.
„Erschwerend kommt aber hinzu: Wir stehen vor der Erkältungs- und Grippesaison“, sagte der Vorsitzende Josef Hecken. Das spreche dafür, auf Sicherheit für Patienten und das Praxispersonal zu setzen.
Hecken wies vor allem auf chronisch Kranke hin, die öfter als andere in Arztpraxen gehen müssten und besonders vor vermeidbaren Infektionen zu schützen seien. Mit der telefonischen Krankschreibung hätten Praxen nun weiterhin eine einfach umsetzbare Möglichkeit, leichte und schwere Krankheitsfälle voneinander abzugrenzen und volle Wartezimmer zu vermeiden.
Der Deutsche Hausärzteverband mahnte heute erneut die dauerhafte Ermöglichung der telefonischen AU an.
„Dass schon wieder nur eine Verlängerung beschlossen wurde, obwohl bereits mehrfach die dauerhafte Einführung im Gespräch war, sehen wir als Zeichen dafür, dass der G-BA und seine Mitglieder offensichtlich nicht den Wunsch hegen, die telefonische AU dauerhaft zu implementieren“, sagte Markus Beier, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes.
Dass man noch immer auf die Etablierung einer Möglichkeit warten, die für Patienten und behandelnde hausärztliche Praxen eine enorme Erleichterung wäre, sei „rückwärtsgewandt“.
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