Kriedel fordert verbindliche Ziele für Bürokratieabbau

Berlin – Ein verbindliches Abbauziel für den Bürokratieaufwand im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung und der vertragsärztlichen Versorgung von 25 Prozent innerhalb der kommenden fünf Jahre hat heute in Berlin Thomas Kriedel, Mitglied des Vorstands der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), gefordert.
Für den ambulanten Bereich würde das einen Gewinn von 13 Millionen Stunden jährlich bedeuten, die dann für die Patientenversorgung zur Verfügung stünden, erklärte Kriedel vor den rund 60 Delegierten der KBV-Vertreterversammlung. „Das entspricht etwa 5.000 Arztstellen“, sagte der KBV-Vorstand, der sich zuvor bereits jahrelang im Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Westfalen-Lippe für den Bürokratieabbau engagiert hatte. Kriedel räumte zugleich ein, dass die Bürokratiebelastung in den Praxen nach einem Rückgang um fünf Prozent im Jahr 2016 im Jahr 2017 wieder leicht gestiegen sei.
„Qualität ist dem KV-System inhärent“
Für Januar 2018 kündigte Kriedel darüber hinaus ein Gutachten des IGES-Instituts über die Versorgungsqualität im KV-System an. Er erwarte sich davon einige Handlungsempfehlungen für den künftigen Umgang mit dem Thema Qualität, so der KBV-Vorstand. Das KV-System habe Qualität immer als seine originäre Aufgabe verstanden. Mit der Einführung beispielsweise von Qualitätszirkeln oder Peer-Reviews habe die Ärzteschaft eine lange Reihe von Qualitätsinstrumenten in die Versorgung gebracht. Deshalb brauche das KV-System auch den Sektorenvergleich mit der Qualitätssicherung in den Krankenhäusern nicht zu scheuen.
„Wir haben nichts gegen eine vergleichbare sektorenübergreifende Qualitätssicherung“, betonte Kriedel. Das Qualitätsinstrument werde aber noch immer als Hebel im Verteilungskampf zwischen Krankenhäusern und Arztpraxen genutzt. Denn die Kliniken drängten in den ambulanten Bereich und damit an die ambulanten Honorartöpfe. „Für viele Politiker ist die stationäre Versorgung häufig noch die Messlatte für eine gute Versorgung schlechthin“, kritisierte Kriedel. „Das ist irrational, aber es ist so.“ Dabei werde gerne die Tatsache übersehen, dass ein Vertragsarzt ohne die nachgewiesene Kompetenz und Qualität gar nicht behandeln dürfe: „Qualität ist dem KV-System inhärent.“
Telematikinfrastruktur: Kühlen Kopf bewahren
Kriedel, der im KBV-Vorstand auch das Thema IT verantwortet, wies darauf hin, dass die Fristverlängerung für die Einführung des Versichertenstammdatenmanagements inzwischen den Bundesrat passiert habe. Die Ärzte hätten nun bis Ende 2018 Zeit, die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen. Seit dieser Woche liege zudem die Sektorenzulassung der SMC-B-Karten, also des Praxisausweises, vor. Kriedel empfahl den Ärztinnen und Ärzten, bei der Implementierung der Telematikinfrastruktur (TI) einen kühlen Kopf zu bewahren und abzuwarten, wie sich der Markt entwickele. Die Fristverlängerung gebe dafür den Spielraum.
Mit Blick auf das E-Health-Gesetz II, das noch von der alten Bundesregierung in Angriff genommen wurde, forderte Kriedel, darin Eckpunkte für die elektronische Patientenakte festzulegen, und zwar mit einer einheitlichen technisch-semantischen Struktur für jede Akte. „Die TI sollte sinnvoll weiterentwickelt werden, wobei das KV-System bei Marktversagen auch als Anbieter von Lösungen für die Praxisverwaltungssysteme auftreten können sollte“, sagte Kriedel. Ein E-Health-Gesetz II biete zudem die Chance, das Fernbehandlungsverbot zu lockern. Das liege zwar im Zuständigkeitsbereich der Ärztekammern, aber es sei klar, dass die Möglichkeiten der Telemedizin besser genutzt werden sollten.
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