Ärzteschaft

Kritik am geplanten Strahlenschutzgesetz

  • Dienstag, 15. November 2016

Berlin – Die Organisation Internationale Ärzte zur Verhütung des Atomkrieges/Ärzte in so­zialer Verantwortung (IPPNW) hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Strahlen­schutz als zu wirtschaftsfreundlich kritisiert. In einer Stellungnahme hat die Organisation kürzlich zusammen mit mehr als 50 anderen Verbänden und Institutionen Änderungen am ge­plan­ten Strahlenschutzgesetz gefordert.

Darin heißt es unter anderem, dass das Strahlenschutzrecht gemäß der Richtlinie 2013/ 59/Eu­ratom dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand angepasst und über ein entsprechendes Strahlenschutzgesetz in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Die Euroatom-Richtlinie basiert laut IPPNW allerdings auf den Empfehlungen der Inter­natio­nalen Strahlenschutzkommission ICRP aus dem Jahre 2007.

„Die ICRP befindet sich bezüglich der Strahlengefahren nicht auf dem Stand der Wissen­schaft und blendet viele Anforderungen an einen Strahlenschutz aus, der das in der Ver­fassung niedergelegte Recht auf körperliche Unversehrtheit respektiert“, kriti­sie­ren die Unterzeichner der Stellungnahme.

Sie haben gefordert, dass das vorrangige Ziel im Strahlenschutzgesetz die Gesundheit der Bevölkerung sein müsse. „Insbesondere wirtschaftliche Interessen sind diesem Ziel strikt unterzuordnen“, heißt es. Zudem haben die Verbände und Institutionen darauf hin­gewiesen, dass es für Radioaktivität keinen Schwellenwert gibt, unterhalb dessen eine Gefahr für die menschliche Gesundheit ausgeschlossen werden kann und dass daher das Vermeidungs- und Minimierungsgebot eine zentralere Rolle einnehmen muss.

Die Unterzeichner betonen, dass aufgrund des aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnis­standes die Wirkung geringer Strahlendosen unterschätzt wurde. Daher fordern sie, den in §76 genannte Grenzwert für Einzelpersonen der Bevölkerung auf 1/10 des bisherigen Grenzwertes herabzusenken.

Die Summe der effektiven Dosen durch Expositionen aus genehmigungs- oder anzeige­be­dürftigen Tätigkeiten dürfe demnach zukünftig nur noch maximal 0,1 Millisievert im Ka­lenderjahr betragen. Ebenfalls soll laut Stellungnahme der Dosisgrenzwert für beruflich strahlenexponierte Personen um den Faktor 10 herab­gestuft werden.

hil/sb

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