Kritik am geplanten Strahlenschutzgesetz
Berlin – Die Organisation Internationale Ärzte zur Verhütung des Atomkrieges/Ärzte in sozialer Verantwortung (IPPNW) hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Strahlenschutz als zu wirtschaftsfreundlich kritisiert. In einer Stellungnahme hat die Organisation kürzlich zusammen mit mehr als 50 anderen Verbänden und Institutionen Änderungen am geplanten Strahlenschutzgesetz gefordert.
Darin heißt es unter anderem, dass das Strahlenschutzrecht gemäß der Richtlinie 2013/ 59/Euratom dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand angepasst und über ein entsprechendes Strahlenschutzgesetz in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Die Euroatom-Richtlinie basiert laut IPPNW allerdings auf den Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission ICRP aus dem Jahre 2007.
„Die ICRP befindet sich bezüglich der Strahlengefahren nicht auf dem Stand der Wissenschaft und blendet viele Anforderungen an einen Strahlenschutz aus, der das in der Verfassung niedergelegte Recht auf körperliche Unversehrtheit respektiert“, kritisieren die Unterzeichner der Stellungnahme.
Sie haben gefordert, dass das vorrangige Ziel im Strahlenschutzgesetz die Gesundheit der Bevölkerung sein müsse. „Insbesondere wirtschaftliche Interessen sind diesem Ziel strikt unterzuordnen“, heißt es. Zudem haben die Verbände und Institutionen darauf hingewiesen, dass es für Radioaktivität keinen Schwellenwert gibt, unterhalb dessen eine Gefahr für die menschliche Gesundheit ausgeschlossen werden kann und dass daher das Vermeidungs- und Minimierungsgebot eine zentralere Rolle einnehmen muss.
Die Unterzeichner betonen, dass aufgrund des aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstandes die Wirkung geringer Strahlendosen unterschätzt wurde. Daher fordern sie, den in §76 genannte Grenzwert für Einzelpersonen der Bevölkerung auf 1/10 des bisherigen Grenzwertes herabzusenken.
Die Summe der effektiven Dosen durch Expositionen aus genehmigungs- oder anzeigebedürftigen Tätigkeiten dürfe demnach zukünftig nur noch maximal 0,1 Millisievert im Kalenderjahr betragen. Ebenfalls soll laut Stellungnahme der Dosisgrenzwert für beruflich strahlenexponierte Personen um den Faktor 10 herabgestuft werden.
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