Politik

Strahlenschutz: Regierung passt Vorschriften an

  • Donnerstag, 26. Januar 2017

Berlin – Um den Schutz der Bevölkerung vor Radioaktivität und generell ionisierender Strahlung zu verbessern, will die Regierung die Vorschriften dazu überarbeiten und in einem neuen Gesetz zusammenfassen.

Der Strahlenschutz habe „weitreichende Be­deu­tung für die menschliche Gesundheit und Relevanz für viele Lebensbereiche“, erklärte Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) gestern nach dem Kabinettsbeschluss. Die Grünen kritisierten die Neuregelung als „un­ambitio­niert, teils gar mangelhaft“.

Mit dem Strahlenschutzgesetz setzt die Regierung eine EU-Richtlinie um. Erstmals gere­gelt wird darin laut Umweltministerium auch der Einsatz von Stoffen und ionisierender Strahlung zur Früherkennung von Krankheiten. Voraussetzung dafür soll sein, „dass der Nutzen das Risiko der eingesetzten Strahlung überwiegt“.

Umfassend geregelt wird auch der Umgang mit dem radioaktiven Gas Radon, das dem Ministerium zufolge nach Tabakrauch als zweithäufigste Ursache von Lungenkrebs gilt. Hier werden Grenzwerte festgelegt, bei deren Überschreitung Schutzmaßnahmen eingeleitet werden müssen. Außerdem wird der radiologische Notfallschutz ausgebaut.

Die atompolitische Sprecherin der Grünen, Sylvia Kotting-Uhl, warf der Bundesregierung vor, ihr sei es vor allem darum gegangen, „möglichst wenig am Status quo zu rütteln“. Sinnvolle Grenzwertverschärfungen fehlten weitgehend und auch die Neuregelungen zu Radon seien unzureichend. Die zulässige Höchstdosis für die Strahlenbelastung von Einsatzkräften sei sogar im Vergleich zum geltenden Recht verdoppelt worden.

afp

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