Kritik an Berechnungsgrundlage für Ausgleichszahlungen

Berlin – Kritik an dem Algorithmus, nachdem das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die COVID-19-Ausgleichszahlungen für Krankenhäuser berechnen will, übt die Deutsche Gesellschaft Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedzin (DGINA). Hintergrund ist, dass die Krankenhäuser in Deutschland Ausgleichszahlungen erhalten sollen, um die finanziellen Verluste durch die geringeren Patientenzahlen während der Pandemie zu kompensieren.
Hierzu hat das BMG einen Verordnungsentwurf veröffentlicht, der dafür sorgen soll, die Folgen der Coronapandemie für die Krankenhäuser abzumildern. Die Verordnung sieht vor, die Ausgleichszahlungen in der Höhe abzustufen.
„Diese Abstufung der Freihaltepauschalen ist sachgerecht, die Berechnungsmethode kann aber zu Fehlallokationen von Mitteln führen, denn sie werden auf dem Boden der Fallpauschalen in Kombination mit der Liegedauer berechnet“, erklärte Christoph Dodt, Vorstandsmitglied und ehemaliger Präsident der DGINA.
Diese Berechnungsmethodik bevorzuge Krankenhäuser, die sich auf spezielle Eingriffe und Fachgebiete spezialisiert hätten, die eine hohe Fallpauschale generierten, die aber keine Ressourcen für die Daseinsfürsorge im Notfall vorhielten, so Dodt.
In den vergangenen Monaten hatten laut der DGINA vor allem die Notfallkrankenhäuser in Deutschland wegen der Coronapandemie einen erheblichen Mehraufwand: Sie mussten Strukturen schaffen, um COVID-19-Patienten versorgen und Patienten mit Infektionsverdacht von Nicht-Infizierten zu trennen.
Parallel dazu sei die Gesamtzahl der behandelten Patienten stark zurückgegangen, unter anderem, weil geplante Eingriffe verschoben wurden.
Laut Dodt sind die Notaufnahmen und die Intensivstationen dieser Häuser besonders stark von der Coronapandemie betroffen – sowohl finanziell als auch in Bezug auf die Arbeitsbelastung des medizinisch-pflegerischen Personals.
„Wieder einmal führt das DRG-System dazu, dass Spezialkrankenhäuser bevorzugt werden und zu den Häusern gehören, die höchste Ausgleichszahlungen erhalten, ohne dass sie sich auf einen einzigen COVID-19 Patienten vorbereiten mussten, geschweige denn je einen behandelt hätten“, kritisierte Dodt.
Die DGINA fordert deswegen, dass die tatsächliche Teilnahme an der Notfallversorgung bei der Ausgleichszahlung besonders berücksichtigt wird.
Dafür schlägt die Fachgesellschaft unter anderem vor, für die generelle Teilnahme an der Notfallversorgung zusätzlich zu den bisher berechneten Ausgleichszahlungen eine Vorhaltungspauschale von 100 Euro vorzusehen.
Außerdem sollten alle Häuser der umfassenden Notfallversorgung in die Gruppe der Krankenhäuser mit der höchsten Ausgleichszahlung aufgenommen werden.
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