Politik

Notfallreform: Krankenhäuser äußern Kritik am Referentenentwurf

  • Dienstag, 14. April 2026
/upixa, stock.adobe.com
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Berlin – Zahlreiche Punkte im vorliegenden Referentenentwurf für eine Reform der Akut- und Notfallversorgung kritisiert die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG).

Der Entwurf bleibe hinter den Erwartungen zurück, erklärte heute Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG. Kritisch sehe man unter anderem, dass die Integrierten Notfallzentren (INZ) weiterhin nicht sektorenübergreifend, „sondern streng getrennt“ gedacht werden. „Die so wichtige Ersteinschätzung der Patientinnen und Patienten ist an mehreren Stellen und nicht aufeinander abgestimmt im System vorgesehen.“

„Unlogisch“ bleibe auch die Ungleichbehandlung in Sachen Arzneimittelabgabe, so Gaß. „Ärztinnen und Ärzte in Notdienstpraxen eines INZ dürfen ihre Patientinnen und Patienten entsprechend versorgen, in der Notaufnahme eines Krankenhauses bleibt dies weiterhin nicht möglich.“

Im Sinne der Gleichstellung müsse es auch Krankenhäusern im Rahmen der Notfallbehandlung möglich sein, Arzneimittel gegen Kostenerstattung abzugeben – genau dies habe man bereits im Stellungnahmeverfahren im Gesetzgebungsprozess gefordert.

Kritik äußerte Gaß zudem mit Blick auf die Finanzierung: „Die Notfallversorgung wird auch weiterhin nicht auskömmlich finanziert sein.“ Angesichts der wirtschaftlichen Notlage vieler Krankenhäuser werde sich die Frage stellen, ob die Kliniken zukünftig die ambulante Notfallversorgung überhaupt noch leisten können.

Schon heute würden die entsprechenden Vergütungen in keiner Weise die dafür erforderlichen Aufwände abdecken. „Es ist alles andere als ausgeschlossen, dass die Krankenhäuser sich aus diesem Versorgungsbereich komplett zurückziehen“, warnte der DKG-Chef.

aha

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