Bundeskabinett berät am Mittwoch über Gesetz zur Notfallversorgung

Berlin – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) bringt das Gesetz zur Notfallreform eine Woche früher als bislang geplant zur Abstimmung ins Bundeskabinett. Bereits morgen soll es auf der Tagesordnung stehen, bisher wurde der 29. April avisiert. An dem Datum will Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) nun ihr Gesetz zur Beitragsstabilisierung den Ministerkolleginnen und -kollegen zur Beratung vorlegen.
Die Notfallreform soll im Laufe des Jahres beraten werden und könnte dann 2027 in Kraft treten. Die Reform ist der inzwischen dritte Anlauf einer Bundesregierung, neue Regelungen für das Zusammenspiel von ambulanter und stationärer Versorgung in der Notsituation sowie zu Zeiten, in denen die Arztpraxen geschlossen sind, vorzugeben.
Einen ersten Entwurf hatte das Ministerium schon im November 2025 vorgelegt, vor zwei Wochen dann eine erweiterte Version in den Umlauf gebracht. Auch die Ampel-Regierung hatte eine Notfallreform fast fertig – am Tag der öffentlichen Anhörung im Parlament zerbrach jedoch die Koalition. Da die schwarz-rote Koalition hatte selbst einen Entwurf lange nicht aufgesetzt, die grüne Bundestagsfraktion hatte selbst ein Gesetz auf den Weg gebracht, auch eine Anhörung dazu fand bereits statt.
Mit dem aktuellen Gesetz aus dem Bundesgesundheitsministerium sollen die Ressourcen besser eingesetzt und Patienten besser zwischen der Versorgung im ambulanten Bereitschaftsdienst sowie der Notfallversorgung im Krankenhaus gesteuert werden. Dafür soll die Rufnummer 116117 ausgebaut werden und regelhaft auch für akute Fälle genutzt werden können. Auch eine Verknüpfung mit der Rettungsdienstnummer 112 soll stattfinden. Ein Ersteinschätzungsverfahren soll dabei helfen, auch die telemedizinische Versorgung soll erweitert werden.
Zudem sollen integrierte Notfallzentren (INZ) flächendeckend an den Krankenhäusern aufgebaut werden. Diese Idee hatten vor allem ärztliche Verbände bei der nicht-öffentlichen Anhörung moniert. Es sollten keine Parallelstrukturen geschaffen werden. Die INZ sollen laut Entwurf rund um die Uhr geöffnet sein.
Seit zwei Wochen ist bekannt, dass Ärztinnen und Ärzte in den INZ auch Notfallmedikamente abgeben dürfen sollen, was bislang nicht erlaubt ist. Auch sollen die integrierten Notfallzentren an Bundeswehrkrankenhäuser aufgebaut werden, heißt es in dem aktuellen Entwurf.
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