Kritik an Reformplänen zur Vergütung ambulanter und stationärer Leistungen

Berlin – Die Reformpläne zur sektorengleiche Vergütung von Leistungen greifen aus Sicht des Spitzenverbands Fachärzte Deutschlands (Spifa) zu kurz. Für den Verband wird damit das vorhandene Ambulantisierungspotenzial „verkannt und nicht ausgeschöpft“.
Der SpiFa bezieht sich auf gesetzgeberische Maßnahmen, um dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ Sorge zu tragen. Unter anderem will die Bundesregierung mit einem neu geschaffenen Paragrafen 115f des fünften Sozialgesetzbuches eine spezielle sektorengleiche Vergütung für Leistungen einführen, die bisher noch überwiegend stationär erbracht und abgerechnet werden, aber ambulant möglich sind.
„Mit der Implementierung einer speziellen sektorengleichen Vergütung hätten nun künftig beide Seiten endlich den gleichen Zugang zu Leistungen und deren Vergütung“, sagte Helmut Weinhart, stellvertretender zweiter Vorsitzender des Spifa-Vorstands.
Problematisch sei aber die Grundlage, auf welcher die Leistungen bestimmt werden sollen, die sich für eine sektorengleiche Vergütung eigneten.
„Es ist unverständlich, weshalb für eine sektorengleiche Vergütung nur Leistungen infrage kommen sollen, die sich im jüngst überarbeiteten Katalog ambulant durchführbarer Operationen und sonstiger stationsersetzender Eingriffe gemäß Paragraf 115b des fünften Sozialgesetzbuches finden,“ so Weinhart weiter.
Diese Herangehensweise lasse „ein riesiges Potenzial außer Acht“. Die Fachärzte erwarteten, dass an dieser Stelle „unbedingt noch einmal nachgebessert wird“, hieß es aus dem Spifa.
Der Verband wies darauf hin, dass er bereits im Jahr 2021 einen eigenen Katalog von Leistungen erstellt hat, für welche die neue Vergütungssystematik passen würde.
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