Ausland

Künstliche Ernährung von Wachkomapatient könnte doch bald enden

  • Donnerstag, 20. Juni 2019

Paris – Im jahrelangen Rechtsstreit um den französischen Wachkomapatienten Vincent Lambert deutet sich nun doch ein Ende der künstlichen Ernährung an. Der Generalan­walt des obersten französischen Gerichtshofs sprach sich heute dafür aus, eine Ent­schei­dung des Pariser Berufungsgerichts vom Mai zu annullieren, welches in letzter Minute die Wiederaufnahme der lebenserhaltenden Maßnahmen angeordnet hatte. Die behandelnden Ärzte hatten sie zuvor gegen den Willen der Eltern beendet.

Die Stellungnahme des Generalanwalts ist Grundlage für eine Entscheidung des Kassa­tionshofs. Die oberste französische Instanz befasst sich ab dem kommenden Montag mit dem Fall Lambert. Das Urteil wird im Juli erwartet.

Vincent Lambert ist seit einem Unfall 2008 querschnittsgelähmt, kann nicht mehr sprechen und liegt in einer Art Wachkoma. Die Ärzte berufen sich auf ein Gesetz von 2016, wonach die Behandlung beendet werden kann, wenn sie „unnütz und unverhäl­tnis­mäßig erscheint oder nur dazu dient, das Leben künstlich zu erhalten“.

Der Fall spaltet die Familie Lambert: Während die streng katholischen Eltern des Patien­ten für die Fortsetzung der künstlichen Ernährung durch alle Instanzen gegangen sind, sind Lamberts Frau Rachel und sechs Brüder und Schwestern für ein Ende der lebens­erhaltenden Maßnahmen. Sie berufen sich darauf, dass er sich stets gegen eine künst­liche Verlängerung seines Lebens ausgesprochen habe.

afp

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