Ausland

Gericht ordnet Wiederaufnahme der Behandlung von Wachkomapatient an

  • Dienstag, 21. Mai 2019
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Reims – Der Streit um die Frage nach Leben oder Tod im Fall des Wachkomapa­tien­ten Vincent Lambert geht überraschend weiter und spaltet Frankreich. Nachdem ein französisches Gericht gestern Abend die Wiederaufnahme der lebenserhaltenden Maßnahmen angeordnet hatte, trafen die Eltern heute im Universitätsklinikum von Reims ein. Nach Angaben des Anwalts der Familie wurde die Versorgung von Lam­bert wieder aufgenommen. Über den Fall wird in ganz Frankreich gestritten. Der Präsi­dent des Nationalen Ethikrats rief zur Ruhe auf.

Das Gericht hatte gestern am späten Abend angeordnet, dass die Ernährung und Flüssigkeitszufuhr von Lambert vorerst aufrecht erhalten werden müsse. Erst am Mor­gen war die Behandlung von Frankreichs bekanntestem Wachkomapatienten nach einem jahrelangen Rechtsstreit gestoppt worden. Er hätte dann nur noch wenige Tage zu leben gehabt. Die Eltern des 42-Jährigen wollten den Tod ihres Sohnes mit aller Macht verhindern und gingen gegen die Entscheidung vor.

Lambert war vor rund zehn Jahren bei einem Verkehrsunfall verunglückt und hatte sich schwer am Kopf verletzt. Die Familie hatte sich in Frankreich durch sämtliche Instanzen geklagt, um den Tod ihres Sohnes zu verhindern. Sie scheiterten dort immer wieder und auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), der erst gestern Mittag einen erneuten Antrag der Eltern zurückwies. Das Gericht hatte festgestellt, dass keine neuen Beweise vorgelegt wurden.

Die französische Justiz folgte nun der Aufforderung des UN-Ausschusses zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen, an den sich die Eltern gewandt hatten. Dieser hatte zuvor darum gebeten, dass die Behandlung solange fortgesetzt werden solle, bis der Ausschuss sich ein ganzes Bild von der Lage gemacht habe.

Frankreich hatte daraufhin betont, rechtlich nicht an die Forderungen des Ausschus­ses gebunden zu sein. Die Anwälte von Lamberts Eltern argumentierten, dass Frank­reich gegen internationales Recht verstoße, wenn die Entscheidung des Gremiums nicht abgewartet werde.

Die Familie des früheren Krankenpflegers ist zutiefst zerstritten. Seine Eltern und seine Geschwister sind gegen die Einstellung der Pflege, Lamberts Ehefrau will ihn dagegen „in Würde gehen lassen“. Ihr Mann habe sich nie gewünscht, dass sein Leben künstlich verlängert werde, sagte sie vor einigen Jahren. Eine Patientenver­fügung von Lambert gibt es allerdings nicht.

Der tragische Fall hat nicht nur die Familie Lamberts auseinandergerissen, sondern spaltet auch das Land. Die Eltern von Lambert werden von zahlreichen Vertretern der katholischen Kirche unterstützt. Gestern Abend protestierten in Paris Menschen gegen den Behandlungsstopp. Auch zahlreiche Politiker meldeten sich zu Wort. Präsident Emmanuel Macron hatte zuvor betont, sich nicht in die Entscheidung einmischen zu wollen und auf das Urteil der Ärzte zu vertrauen.

Der Präsident des Nationalen Ethikrates rief gestern dazu auf, die neue gerichtliche Frist nun zu nutzen, um ein wenig Ruhe in die aufgeheizte Debatte zu bringen. Das Thema sei komplex, weil es die Menschen berühre, sagte Jean-François Delfraissy dem Sender France Inter. Die Entscheidung des Gerichts bewertete er nicht.

dpa

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