Politik

Künstliche Intelligenz: Datenlücken beim Thema Geschlecht nicht fortschreiben

  • Dienstag, 22. September 2026
/Monster Ztudio, stock.adobe.com
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Berlin – Bei der fortschreitenden Digitalisierung im Gesundheitswesen müsse besonders bei der Datenverarbeitung die Kategorie “Geschlecht“ ein verpflichtender Teil der Erfassung werden. In Registern, elektronischen Anwendungen aber auch in der Versorgungsforschung müsse die Datenlücke bei der Versorgung von Frauen zügig geschlossen werden. Das forderten 13 Frauenverbände anlässlich eines Parlamentarischen Abends der Vereinigung “Runder Tisch der Frauen im Gesundheitswesen“ gestern in Berlin.

In der derzeit laufenden Gesetzgebung auf nationaler und europäischer Ebene solle die Geschlechterdifferenzierung als verbindlicher Qualitätsstandard etabliert werden, so der Appell. Auch die Versorgungsforschung solle in ihren Veröffentlichungen das Thema stärker in den Blick nehmen.

Bei den laufenden Entwicklungen von Anwendungen mit Sprachmodellen und Künstlicher Intelligenz (KI) drohe eine erneute Verzerrung der Daten, welche für die Versorgung von Frauen auch lebensbedrohlich werden könne, betonte Sylvia Thun, Direktorin der Core Unit eHealth and Interoperability am Berlin Institute of Health der Charité.

Ihre Warnung: Die Datenlücke vergrößere sich mit der Digitalisierung eher als dass sie geschlossen wird. „Künstliche Intelligenz in der Medizin lernt aus den Daten der Vergangenheit. Wenn diese Daten Frauen kaum enthalten, übernimmt jedes neue System den blinden Fleck von gestern, nur schneller und in größerem Maßstab.“

Zwar habe generell in den vergangenen sieben Jahren das Thema der fehlenden Daten zur Frauengesundheit deutlich an Bedeutung gewonnen, betonte Thun. In der Forschung sei das Thema mit fast 5.000 Veröffentlichungen seit sieben Jahr präsent. Allerdings: Viele Arzneimittelstudien, mit denen Medikamente getestet wurden, die vor 1995 zugelassen wurden, hatten keine Unterschiede bei der Wirkweise zwischen Männern und Frauen festgehalten oder untersucht.

Dosierungen, die aus diesen Zeiten stammen, sind möglicherweise falsch – die Daten allerdings werden weiterhin als Trainingsmaterial für die KI genutzt. Bei der weiteren Entwicklung müsse hierauf geachtet werden.

„Geschlechtersensible Versorgung ist kein Spezialthema. Sie ist ein Qualitätsmerkmal guter Medizin. Solange wir relevante Unterschiede nicht systematisch erfassen, werden wir Versorgungslücken nicht schließen können“, so Christiane Groß, Ehrenpräsidentin des Deutschen Ärztinnenbundes.

„Wir schreiben eine Lücke in die Architektur rein“

Brenya Adjei, Geschäftsführerin der gematik, zog in einer Podiumsdiskussion die Verbindung zur laufenden Digitalisierung der Versorgung: „Mit der elektronischen Patientenakte für alle bauen wir gerade die Dateninfrastruktur für die nächsten zwanzig Jahre. Wenn wir geschlechtsspezifische Auswertbarkeit jetzt nicht mitdenken, schreiben wir die Lücke in die Architektur ein, und dann wird sie richtig teuer zu korrigieren.“

Besonders in Entwicklerteams müsse darauf geachtet werden, dass auch dort viele Frauen mitarbeiten, betonte Adjei. „Denn genau dort wird definiert, was entwickelt wird und wie die Strukturen aussehen.“

Die digitalen Anwendungen im deutschen Gesundheitswesen seien auf den „historisch gewachsenen Strukturen“ aufgebaut worden. Das bedeute, dass beispielsweise zur Einlösung eines elektronischen Rezeptes (E-Rezeptes) „etwa 500 verschiedene Schnittstellen miteinander funktionieren, damit dieser ganz simple Ablauf in Deutschland stattfinden kann“, erklärte Adjei.

Es sei eine „Herausforderung“, dass die Systems so miteinander interagieren können, damit „die schönen Daten, die wir überall haben, auch ankommen“. Zu guten Datenstrukturen gehöre auch die Erhebung von geschlechtsspezifischen Wirkweisen von Medikamenten – dies sei für die künftige Weiterentwicklung von KI-Modellen wichtig, betonte Adjei.

Was sollen Krankenkassen mit Daten machen können?

Eine breitere Debatte nahm die Diskussion um die künftigen Speicherorte der Gesundheitsdaten ein. Thun kritisierte in dem Zusammenhang, dass es die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen nicht geschafft habe, einen gemeinsamen Ort dafür zu finden und Daten entsprechend zu teilen. Nun lägen die Daten weiter dezentral, teilweise bei den Universitäten, teilweise in geschlossenen Datenzentren, teilweise im Forschungsdatenzentrum beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Auch die Krankenkassen werden künftig mit den Daten aus der elektronischen Patientenakte (ePA), sofern die Patientinnen und Patienten zugestimmt haben, verwenden können. „Wir werden in Deutschland schneller lernen können, wenn wir gemeinsam Algorithmen entwickeln“, so Thun. Sie forderte besonders von den Krankenkassen Transparenz ein, was künftig mit Gesundheitsdaten gemacht werden soll.

„Es sollte nicht jede Krankenkasse für sich teure Statistiker und Mediziner einkaufen, sondern wir sollen in Deutschland sagen, dass wir gemeinsam forschen wollen und mit den Forschern auch gemeinsam daran arbeiten.“ Sie plädierte dafür, dass gemeinsam mit den Fachgesellschaften und der Ärzteschaft an der Auswertung gearbeitet werden solle.

Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, plädierte für mehr Vertrauen in die Arbeit von Krankenkassen. „Wir sollten nicht grundsätzlich Misstrauen gegenüber der Arbeit von Krankenkassen haben“, so Blatt. Man forsche mit den Daten nicht, man kümmere sich am Ende um die Versorgung. Angesichts des demografischen Wandels sowie in ländlichen Regionen könne Digitalisierung dabei helfen.

Er sehe aber auch Defizite in der Selbstverwaltung: „Wir beobachten alle, dass Selbstverwaltung eher beschnitten als gestärkt wird. Wir müssen alle darauf achten, was mit Daten, die derzeit beim Staat liegen, künftig passiert, vor allem wenn man die aktuellen Wahlergebnisse verfolgt.“

bee

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