Ärzteschaft

Kurzdarmsyndrom und Skelettfehlbildungen: spezialfachärztliche Versorgung möglich

  • Freitag, 19. Dezember 2025
/bongkarn, stock.adobe.com
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Berlin – Mit dem Kurzdarmsyndrom sowie angeborenen Skelettsystemfehlbildungen können künftig zwei weitere seltene Erkrankungen im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) betreut werden. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen.

„Allein in diesem Jahr haben sich rund 150 neue Teams gebildet. Damit arbeiten inzwischen gut 1.250 ASV-Teams bundesweit an der bestmöglichen Versorgung von Patientinnen und Patienten mit schwer therapierbaren Erkrankungen“, sagte Karin Maag, unparteiisches Mitglied und Vorsitzende des zuständigen G-BA-Unterausschusses, bezogen auf die gesamte ASV-Versorgung.

Der G-BA einigte sich auch auf die beiden nächsten Erkrankungen, für die er im kommenden Jahr ASV-Angebote erarbeiten wird: Dabei geht es um Folgeschäden bei Frühgeborenen sowie um die Neurofibromatose.

ASV Kurzdarmsyndrom

Die Patienten sollen von einem Team betreut werden, dessen Leitung ein Gastroenterologe übernimmt. Sofern Kinder und Jugendliche behandelt werden, kann alternativ ein Pädiater mit dem Schwerpunkt Kinder- und Jugend-Gastroenterologie benannt werden.

Im Kernteam wird die Teamleitung um einen weiteren Facharzt für Viszeralchirurgie ergänzt. Bei der Behandlung von Kindern muss ein Pädiater dabei sein, möglichst mit dem Schwerpunkt Kinder- und Jugend-Gastroenterologie. Zusätzlich kann ein Kinder- und Jugendchirurg für das Kernteam benannt werden.

„Um an der ASV teilnehmen zu können, muss das Kernteam unter anderem eine 24-Stunden-Notfallversorgung einschließlich einer intensivmedizinischen Behandlung sowie die Zusammenarbeit mit sozialen Diensten und Ernährungsberatungen sicherstellen“, informiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung über die G-BA-Entscheidung.

ASV bei angeborenen Skelettsystemfehlbildungen

Die Leitung des ASV-Teams zur Diagnostik und Behandlung von Patienten mit angeborenen Skelettsystemfehlbildungen können Endokrinologen und Diabetologen, Nephrologen, Rheumatologen sowie Orthopäden und Unfallchirurgen übernehmen.

Um den unterschiedlichen Ansprüchen bei der Behandlung der in dieser Anlage zusammengefassten Krankheitsbilder gerecht zu werden muss neben dem Orthopäden und Unfallchirurgen mindestens ein Arzt der aufgeführten internistischen Fachgruppen im Kernteam sein. Für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen ist eine kinder- und jugendmedizinische Expertise im ASV-Team zu berücksichtigen.

Details zu den beiden neuen ASV-Indikationen enthält die ASV-Richtlinie des G-BA. Das Bundesgesundheitsministerium hat zwei Monate Zeit, die Beschlüsse des G-BA vom 18. Dezember zu prüfen. Erst mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger können interessierte Ärzte ihre Teilnahme als ASV-Team beim erweiterten Landesausschuss anzeigen und nach Erhalt der Berechtigung mit der Behandlung beginnen.

hil

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