Ärzteschaft

KV Baden-Württemberg: Klage gegen Bereitschaftsdienstreform zurückgenommen

  • Dienstag, 24. Februar 2026
/Ursula Page, stock.adobe.com
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Stuttgart – Gegen die Reform des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes (ÄBD) von der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hatten einige Städte und ein Landkreis geklagt. Nun wurde diese zurückgezogen, wie die KVBW heute mitteilte.

Die KVBW hatte im vergangenen Jahr 18 Bereitschaftspraxen im Land geschlossen. Die Versorgung wird durch 57 allgemeine Bereitschaftspraxen gewährleistet. Dabei ist in jedem Stadt- und Landkreis mindestens eine Praxis angesiedelt. Die Standorte sind nach Angaben der KVBW so gewählt, dass 95 Prozent der Bevölkerung eine Praxis in maximal 30 Fahrminuten erreichen, alle in 45 Minuten.

Die KVBW betont, dass der Hausbesuchsdienst aufrechterhalten bleibt, in dessen Rahmen Ärzte flächendeckend während der Zeiten des Bereitschaftsdienstes medizinisch notwendige Hausbesuche absolvieren. Darüber hinaus hat die KV ein telemedizinisches Angebot eingeführt.

„Von Anfang an hatte es aus unserer Sicht keinen Grund für die Klage gegeben“, sagte der KVBW-Vorstandsvorsitzende Karsten Braun. Die Erfolgsaussichten der Klage sind aus seiner Sicht überschaubar gewesen – spätestens, seit das Sozialgericht den Antrag auf Einstweilige Verfügung im Frühjahr 2025 abgelehnt hatte.

„Wir haben es bedauert, dass die Kläger nicht das eigentliche Ziel unserer Reform, die Stärkung der Regelversorgung zu den Sprechstundenzeiten der Arztpraxen, mit uns gemeinsam verfolgt haben“, erklärte Vorstandskollegin Doris Reinhardt. Man habe seine Hausaufgaben für eine robuste und zukunftsfähige Struktur des Bereitschaftsdienstes erfüllt.

Reinhardt betonte, nach den bisherigen Erfahrungen sei das Konzept aufgegangen. „Wir können den Dienst wesentlich flexibler für die Ärztinnen und Ärzte gestalten. Gleichzeitig melden uns die Notaufnahmen weitgehend, dass sie keine erhöhte Inanspruchnahme verzeichnen. Auch der Rettungsdienst ist nicht zusätzlich belastet.“

EB

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