KV Bayerns sieht Praxen vor Herausforderungen

München – Die Arztpraxen stehen derzeit in Deutschland vor großen Herausforderung. Das hat der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Bayerns, Wolfgang Krombholz, Pedro Schmelz und Claudia Ritter-Rupp, auf der vergangenen Vertreterversammlung (VV) erklärt.
Als Gründe nannten die drei Vorstände neben der Coronapandemie, die noch längst nicht bewältigt sei, auch die Ukraine-Krise. Die VV hatte den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine scharf verurteilt. Derzeit laufen Abstimmungen mit Politik und Krankenkassen, wie die ambulante Versorgung der aus der Ukraine Geflüchteten dauerhaft sichergestellt werden kann.
Der KV-Vorstand kritisierte vor der VV darüber hinaus, dass „permanente technische Probleme“ wie Abstürze von Kartenterminals und der Austausch aller Konnektoren sowie immer wieder neu aufgedeckte Datenschutzverstöße die Abläufe in den Praxen der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten massiv behinderten.
Die VV stimmte daher einstimmig einem Antrag zu, in dem der Gesetzgeber aufgefordert wird, im fünften Sozialgesetzbuch eindeutig klarzustellen, dass die datenschutzrechtliche Verantwortung für zugelassene Komponenten Telematikinfrastruktur bei den jeweiligen Herstellern und der Gematik liege und nicht bei den niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten.
Sehr problematisch ist laut dem KV-Vorstand der Ärztemangel in Bayern. Bayernweit bestünden im Augenblick über 400 Niederlassungsmöglichkeiten für Hausärzte. In der fachärztlichen Versorgung sei der Mangel lokal so deutlich spürbar, dass die KV Eigeneinrichtungen aufbauen müsse, zum Beispiel in Kürze eine Hautarztpraxis in Wunsiedel.
Die Coronapandemie war ein weiteres Thema der VV: Danach wurden in Bayern im vergangenen Jahr mehr als 140.000 Patienten mit einer Long-COVID-Symptomatik behandelt, drei Viertel davon in den Praxen der Hausärzte. Auch Pneumologen und Kardiologen sei intensiv in die Behandlung eingebunden.
Der Vorstand der KV machte auf der Veranstaltung deutlich, dass er weiterhin an einer allgemeinen, im Gesetz verankerten Impfpflicht festhalte.
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