KV Hessen fordert Positivliste für Arzneimittel
Frankfurt – Einen Paradigmenwechsel bei der ärztlichen Verordnung von Arznei- und Heilmitteln fordert die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Hessen. Grund ist, dass die verordnenden Ärzte weiterhin von teilweise beachtlichen Regressen bedroht seien. Eine Positivliste für Arzneimittel, mit der verbindlich geregelt werde, was verordnet werden dürfe, könnte hier für Abhilfe sorgen, teilte die KV mit. Wichtig sei außerdem, dass Ärzte Physio- und Ergotherapie sowie Logopädie und Hilfsmittel regressfrei verordnen könnten.
„Im deutschen Gesundheitswesen gibt es ein weltweit einmaliges undurchschaubares Gewirr von Regelungen, die bei der Verordnung von Medikamenten und Heilmitteln beachtet werden müssen“, heißt es in einer Resolution der KV-Vertreterversammlung von Mitte März. Andernfalls drohten empfindliche Strafen – die im Rahmen des Entlassmanagements künftig auch für junge Krankenhausärzte gälten.
„Wir fordern klare Regelungen, zum Beispiel durch eine Positivliste für die Medikamentenversorgung. Sowie eine regressfreie Regelung für die Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und zur Hilfsmittelversorgung“, heißt es in der Resolution weiter.
Bei ihrer Sitzung hatten die Delegierten der Vertreterversammlung das Bundesgesundheitsministerium außerdem aufgefordert, ein verpflichtendes Register zur Verfügbarkeit von versorgungsrelevanten Wirkstoffen zu installieren.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: