Ärzteschaft

Arztinformations­system: Sorge um Verordnungsfreiheit

  • Montag, 6. Februar 2017
Uploaded: 06.02.2017 18:49:10 by mis
dpa

Berlin – Vertragsärzte sollen künftig mit Hilfe eines Arztinformationssystems direkt beim Verordnungsvorgang arzneimittel- beziehungsweise wirkstoffbezogen über die Ergeb­nisse neuer Arzneimittel im Rahmen der frühen Nutzenbewertung des Gemeinsamen Bun­desausschusses (G-BA) informiert werden. Das hat der Gesetzgeber unlängst be­schlossen. Wie das genau geschehen soll, darüber wird gestritten. Die Kassenärztliche Bundesver­einigung (KBV) appelliert nun in einem Brief an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), die Verordnungsfreiheit des Arztes nicht einzuschränken.

Die Vertragsärzte hielten es „nicht für zielführend“, wenn das Arztinformationssystem zur Verordnungssteuerung eingesetzt würde, heißt es in dem Brief von KBV-Chef Andreas Gassen an Gröhe, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt. Das wäre laut KBV etwa dann der Fall, wenn die vom Ministerium ge­plante Rechtsverordnung Vorgaben zur Erstellung von Wirtschaftlichkeitshinweisen durch den G-BA machen würde. Dies käme faktisch Ver­ordnungsausschlüssen gleich, schreibt Gassen. Darüber hinaus würde dem G-BA damit die Aufgabe einer fortlaufen­den Aktualisie­rung dieser Hinweise aufgebürdet.

Wie Gassen weiter erklärt, lehnen die Vertragsärzte auch die vom GKV-Spitzenverband in die Diskussion zum Arztinformationssystem einge­brachte Codierung von Subgruppen ab. Dies stünde dem Ziel des Gesetzgebers entgegen, Innovationen und neue Wirk­stoffe weiterhin möglichst schnell, aber auch sach- und leitliniengerecht in der Versor­gung zu etablieren, so Gassen. Er weist darauf hin, dass eine Codierungspflicht nicht nur inhalt­lich schwierig wäre, sondern „außerdem mit einem hohen, nicht vertretbaren bürokra­ti­schen Aufwand und einer deutlich zunehmenden Arbeitsbelastung“ für die Ärzte einher­gehe. Zusätzlich macht der KBV-Chef dadurch ein erhöhtes Regressrisiko aus.

Gassen äußert in dem Schreiben auch die Sorge, dass die Hersteller der Praxisver­wal­tungs­systeme bei der Einführung des Arztinformationssystems höhere Kosten von den Ärzten verlangen werden. „Wie die Erfahrungen bei der Einführung des bun­deseinheitli­chen Medikationsplans zeigen, fallen aufgrund gesetzlicher Neuregelungen mit Auswir­kungen auf die Verordnungssoftware für Ärzte zum Teil deutliche Mehrkosten an“, formu­liert Gassen. Aus Sicht der KBV seien „entsprechende Mehrbelastungen der Ärzte je­doch nicht zumutbar und daher abzulehnen“. Gassen schlägt eine Finanzierung analog der Regelung zur Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversiche­rung (GKV)  im Rahmen der Telematikinfrastruktur vor.

Ein Dorn im Auge ist Gassen auch der geringe Wettbewerb auf dem Anbietermarkt für Verordnungssoftware und Arzneimitteldatenbanken. Dieser sei „derzeit durch fehlende Schnittstellen massiv eingeschränkt“. Die KBV weist darauf hin, dass ein Vertragsarzt, der seine Arzneimitteldaten­bank wechseln möchte, weil er mit den Funktionen, der Infor­mationsbereitstellung oder den anfallen­den Kosten nicht zufrieden ist, dies „nur durch einen teuren und sehr aufwän­digen Wechsel der gesamten Praxissoftware“ errei­chen könne, der zudem noch oftmals mit Datenverlusten einhergehe.

Gassen regte zum wieder­holten Mal an, Schnitt­stellen per Gesetz vorzuschreiben. Der KBV-Chef schlägt auch vor, dass der KBV erlaubt werden sollte, selbst Praxisver­wal­tungs­software zu entwickeln. „Gerade auch da­mit könnte nicht nachvollzieh­baren Kos­ten­forderungen durch Softwareanbie­ter sachge­recht begegnet werden“, findet Gassen.

may/EB

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