Arztinformationssystem: Sorge um Verordnungsfreiheit

Berlin – Vertragsärzte sollen künftig mit Hilfe eines Arztinformationssystems direkt beim Verordnungsvorgang arzneimittel- beziehungsweise wirkstoffbezogen über die Ergebnisse neuer Arzneimittel im Rahmen der frühen Nutzenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) informiert werden. Das hat der Gesetzgeber unlängst beschlossen. Wie das genau geschehen soll, darüber wird gestritten. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) appelliert nun in einem Brief an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), die Verordnungsfreiheit des Arztes nicht einzuschränken.
Die Vertragsärzte hielten es „nicht für zielführend“, wenn das Arztinformationssystem zur Verordnungssteuerung eingesetzt würde, heißt es in dem Brief von KBV-Chef Andreas Gassen an Gröhe, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt. Das wäre laut KBV etwa dann der Fall, wenn die vom Ministerium geplante Rechtsverordnung Vorgaben zur Erstellung von Wirtschaftlichkeitshinweisen durch den G-BA machen würde. Dies käme faktisch Verordnungsausschlüssen gleich, schreibt Gassen. Darüber hinaus würde dem G-BA damit die Aufgabe einer fortlaufenden Aktualisierung dieser Hinweise aufgebürdet.
Wie Gassen weiter erklärt, lehnen die Vertragsärzte auch die vom GKV-Spitzenverband in die Diskussion zum Arztinformationssystem eingebrachte Codierung von Subgruppen ab. Dies stünde dem Ziel des Gesetzgebers entgegen, Innovationen und neue Wirkstoffe weiterhin möglichst schnell, aber auch sach- und leitliniengerecht in der Versorgung zu etablieren, so Gassen. Er weist darauf hin, dass eine Codierungspflicht nicht nur inhaltlich schwierig wäre, sondern „außerdem mit einem hohen, nicht vertretbaren bürokratischen Aufwand und einer deutlich zunehmenden Arbeitsbelastung“ für die Ärzte einhergehe. Zusätzlich macht der KBV-Chef dadurch ein erhöhtes Regressrisiko aus.
Gassen äußert in dem Schreiben auch die Sorge, dass die Hersteller der Praxisverwaltungssysteme bei der Einführung des Arztinformationssystems höhere Kosten von den Ärzten verlangen werden. „Wie die Erfahrungen bei der Einführung des bundeseinheitlichen Medikationsplans zeigen, fallen aufgrund gesetzlicher Neuregelungen mit Auswirkungen auf die Verordnungssoftware für Ärzte zum Teil deutliche Mehrkosten an“, formuliert Gassen. Aus Sicht der KBV seien „entsprechende Mehrbelastungen der Ärzte jedoch nicht zumutbar und daher abzulehnen“. Gassen schlägt eine Finanzierung analog der Regelung zur Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) im Rahmen der Telematikinfrastruktur vor.
Ein Dorn im Auge ist Gassen auch der geringe Wettbewerb auf dem Anbietermarkt für Verordnungssoftware und Arzneimitteldatenbanken. Dieser sei „derzeit durch fehlende Schnittstellen massiv eingeschränkt“. Die KBV weist darauf hin, dass ein Vertragsarzt, der seine Arzneimitteldatenbank wechseln möchte, weil er mit den Funktionen, der Informationsbereitstellung oder den anfallenden Kosten nicht zufrieden ist, dies „nur durch einen teuren und sehr aufwändigen Wechsel der gesamten Praxissoftware“ erreichen könne, der zudem noch oftmals mit Datenverlusten einhergehe.
Gassen regte zum wiederholten Mal an, Schnittstellen per Gesetz vorzuschreiben. Der KBV-Chef schlägt auch vor, dass der KBV erlaubt werden sollte, selbst Praxisverwaltungssoftware zu entwickeln. „Gerade auch damit könnte nicht nachvollziehbaren Kostenforderungen durch Softwareanbieter sachgerecht begegnet werden“, findet Gassen.
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