KV Hessen will für zusätzliche Kinderarztsitze mehr Geld von den Kassen

Frankfurt am Main – Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Hessen erwartet, dass die bis Anfang Juli vorliegende neue Bedarfsplanungsrichtlinie die Niederlassung von zusätzlichen Kinderärzten ermöglichen wird. Die niedergelassenen Pädiater könnten im Augenblick bei steigenden Patientenzahlen die Versorgung nicht mehr erfüllen.
„An dieser Stelle wirken sich gesellschaftliche Veränderungen, das Entstehen neuer Krankheiten sowie zunehmend verunsicherte Eltern, die Krankheiten nicht mehr richtig einschätzen können, besonders aus“, heißt es in einer Resolution der KV-Vertreterversammlung.
Deren Mitglieder betonen, dass diese neuen Kinderarztsitze zwar dringend notwendig seien, die Krankenkassen für die zusätzlichen Arztsitze aber auch zusätzliches Geld zur Verfügung stellen müssen – eine „Einpreisung“ zusätzlicher Arztsitze bei gleichbleibendem Honorar sei keine Option, so die KV-Delegierten.
„Wir fordern eine adäquate Anpassung mit einer basiswirksamen Steigerung des Honorarvolumens in der Fachgruppe“, heißt es in der Resolution. Die KV werde dies in den demnächst beginnenden Honorarverhandlungen thematisieren.
Mit der Bedarfsplanungsrichtlinie gibt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine deutschlandweite gültige Planungssystematik für die Niederlassung von Haus- und Fachärzten vor. Den konkreten Bedarfsplan für die Regionen stellen auf Landesebene die Kassenärztlichen Vereinigungen zusammen mit den Landesverbänden der Krankenkassen auf. Sie können dabei von der Richtlinie abweichen, wenn dies wegen regionaler Besonderheiten für eine bedarfsgerechte Versorgung erforderlich ist.
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