3.466 neue Vertragsarztsitze in Deutschland möglich

Berlin – In Deutschland stehen demnächst 3.466 neue Sitze für Vertragsärztinnen und -ärzte zur Verfügung. Mit der neuen Bedarfsplanung, die der zuständige Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute einstimmig beschlossen hat, können künftig 1.446 zusätzliche Hausarztsitze, 476 neue Sitze für Nervenärzte, 401 für neue Pädiater sowie 776 weitere Sitze für Psychotherapeuten zugelassen werden.
„Diese zukunftsgerichtete Weiterentwicklung der Bedarfsplanungsinstrumente ist ein wichtiger Beschluss, mit dem wir eine noch wohnortnähere und an die unterschiedliche Krankheitslast in den einzelnen Regionen angepasste ärztliche Versorgung ermöglichen“, erklärte der unparteiischen G-BA-Vorsitzende Josef Hecken im Anschluss an die Sitzung.
Mit der neuen Planung steigt die Zahl der offenen Vertragsarztsitze insgesamt auf 6.906 an, davon sind 4.192 unbesetzte Hausarztsitze und 879 Sitze für Psychotherapeuten bundesweit. Starker Zuwachs an neuen Arztsitzen ist in Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen sowie in allen ostdeutschen Ländern zu erwarten. Die genauen Zahlen für jede Fachgruppe pro Bundesland können aber erst in der Zusammenarbeit mit den jeweils zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) errechnet werden, hieß es beim G-BA.
Hecken betonte im Plenum, dass der G-BA zwar die Sitze ausweisen könne. „Aber mit dieser Richtlinie backen wir keinen einzelnen neuen Doktor.“ Er verwies dabei auch auf Schreiben von Landesregierungen und Kommunalverwaltungen, die an den G-BA in diesem Zusammenhang gerichtet werden.
Kassen zufrieden
„Die Festlegungen des G-BA zur Bedarfsplanung sind nur der allgemeine Rahmen. Die Prüfung und Anpassung vor Ort ist essenziell, denn es ist nicht möglich, von Berlin aus in einer Richtlinie verbindliche und passgenaue Regelungen für jeden Kreis und jede Gemeinde in Deutschland zu treffen, die in ihrer Struktur völlig unterschiedlich sein können“, so Hecken. Er wies auf die Flexibilität hin, die Landesregierungen und Kommunen nun erhalten.
Auch mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) gibt es mehr Möglichkeiten für Verwaltungen, Versorgung vor Ort mitzubestimmen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) stellte heute klar, dass „mit mehr Planung die Köpfe nicht steigen“, sagte KBV-Vize Stephan Hofmeister.
Die Krankenkassen zeigten sich mit der neuen Regelung zufrieden. „Dank der neuen Bedarfsplanungsrichtlinie können wir jetzt noch schneller auf Änderungen reagieren“, erklärte Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. „Die Zahlen von 1990 sind damit endlich Geschichte. Werden mehr Ärzte gebraucht, wird die Richtlinie entsprechend angepasst.“
Für die Patientenvertretung im G-BA war es wichtig, dass künftig auch der barrierefreie Zugang einer Praxis eine Rolle bei den Bedarfsplänen spielt. Auch die „regelmäßige Anpassung und die Berücksichtigung des Faktors Morbidität begrüßen wir“, erklärte Ursula Faubel, Sprecherin der Patientenvertretung im Unterausschuss Bedarfsplanung.
Möglich machen dies der neue Verteilmechanismus und die neue Berechnungsstruktur, die vor allem auch Alter und Morbidität der Patienten berücksichtigen. Wurden bisher die reinen Verhältniszahlen von Einwohner pro Arzt und Psychotherapeut berechnet, werden künftig diesem Verfahren weitere Berechnungen hinzugefügt. Dabei werden die Basiszahlen nach vier Altersgruppen, Geschlecht und Krankheitslast pro Region unterteilt.
„Die errechneten regionalen Verhältniszahlen spiegeln dann wider, ob in einem Planungsbereich mehr oder weniger Ärzte benötigt werden als im Bundesdurchschnitt“, heißt es vom G-BA. Diese Berechnungen finden nun auf KV-Regionsebene statt. Mit den Veränderungen in der Richtlinie sind aber bereits jetzt die zusätzlichen Sitze für Pädiater, Nervenärzte, Psychotherapeuten und Fachinternisten festgestellt worden. Grundlage für diese Regelungen ist ein Gutachten der LMU München, das eine Arbeitsgruppe um Leonie Sundmacher erstellt hat.
Unterquoten für Internisten
Neu sind auch Regelungen zu Unterquoten für Internisten. Hier können künftig Obergrenzen für einzelne Fachgruppen wie beispielsweise Kardiologen oder Gastroenterologen festgelegt werden. Dies hatte Hecken mehrfach eingefordert, und „nach vier Jahren hat auch der Gesetzgeber hier endlich ein Ohr“, so Hecken.
Damit soll auch erreicht werden, dass freie internistische Arztsitze mit klaren Unterfachgruppen besetzt werden müssen. Beispielsweise sollen so mehr Sitze speziell für Rheumatologen ausgewiesen werden können. Für diese internistische Fachgruppe wird beispielsweise eine Mindestquote von acht Prozent festgelegt. Für Kardiologen liegt dagegen der Höchstanteil bei 33 Prozent, für Gastroenterologen bei 19 Prozent. Hecken betonte, dass es für bestehende Praxen Bestandsschutz gebe. Er werde „niemanden enteignen“.
Kritik von Bundespsychotherapeutenkammer
Während die Krankenkassen die Regelung loben und der AOK Bundesverband nun „innovative regionale Versorgungsangebote“ zum Kampf gegen den Ärztemangel anmahnt, kritisierte die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) den G-BA-Beschluss heftig. In einer Pressemitteilung heißt es, dass die Reform hinter den Erwartungen zurückbleibe.
Die Kammer hat auch einen Schuldigen ausgemacht: „Die Krankenkassen sperrten sich von Anfang an gegen auch nur einen zusätzlichen Praxissitz“, erklärte Dietrich Munz, BPtK-Präsident. „Mit dieser destruktiven Strategie blockierten sie den G-BA und verhinderten eine sachgerechte Lösung“, hieß es in einer Mitteilung. Die Kammer sieht in dem Gutachten von Sundmacher einen Bedarf von mehr als 2.400 zusätzlichen Sitzen für Psychotherapeuten.
Dieser Kritik trat der G-BA-Vorsitzende Hecken entschieden entgegen: „Nachdem alle gemeinsam, von der KBV über die Patienten und auch die Ländervertreter, für eine Reform gestimmt haben, muss sich nun eine Bank im G-BA nicht derart beschimpfen und unhaltbare Vorwürfe machen lassen“, erklärte Hecken.
Der Vorwurf der BPtK, die Wartezeiten auf Termine würden mit dieser Reform bundesweit erhöht, wies Hecken zurück. „Wir sollen hier viel eher die Frage stellen, warum in Zentren wie Freiburg bei einem Versorgungsgrad von 300 Prozent die Wartezeiten ebenso hoch sind wie in anderen Regionen.“
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