KV Niedersachsen fordert mehr Patientensteuerung in der Notfallversorgung
Hannover – Die Patientenströme in der Notfallversorgung mutiger zu steuern, fordert der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Niedersachsen von der Politik.
„Wenn es dem Patienten frei überlassen bleibt, wohin er sich wenden kann, wählt er die aus seiner Sicht am günstigsten erscheinende Option, und dies kann eben auch das Krankenhaus sein. Wird er dort nicht abgewiesen, wendet er sich das nächste Mal wieder dorthin“, erläuterte der KV-Vorsitzende Mark Barjenbruch in Hannover. Er trat damit Vorwürfen entgegen, wonach die Notaufnahmen der Krankenhäuser bei der ambulanten Patientenversorgung vielerorts als Lückenbüßer für die eigentlich zuständigen Bereitschaftsdienste der KVen fungieren müssten.
Klare Richtlinien für die ambulante Behandlung an Krankenhäusern fehlen
„Wir fordern den Gesetzgeber auf, klare Richtlinien für die ambulante Behandlung in Krankenhäusern zu schaffen. Dazu gehört im Sinne einer echten Patientensteuerung auch der Mut, es zu unterbinden, dass Patienten völlig beliebig jede Einrichtung aufsuchen können“, so Barjenbruch.
Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KV, Jörg Berling, kritisierte, dass die niedergelassenen Ärzte im Gegensatz zu anderen Institutionen, die den Notfall- und Rettungsdienst organisierten, die Notfallversorgung aus ihrem Honorar bezahlen müssten. So sollten nach dem neuen Krankenhausstrukturgesetz Krankenhäuser abhängig von den vorgehaltenen Strukturen ab 2017 Zuschläge für die Notfallversorgung erhalten.
Kassenärzte zahlen auch aus eigener Tasche für den Bereitschaftsdienst
Auch die Apotheker erhielten seit 2013 eine zusätzliche Nacht- und Notdienstpauschale von den Kostenträgern. Bei Rettungsfahrten mit dem Krankenwagen müsse der Patient eine gesetzliche Zuzahlung leisten. „Von solchen Zuschüssen können die Ärzte im kassenärztlichen Bereitschaftsdienst nur träumen. Die Kassenärzte zahlen sogar aus ihrer eigenen Tasche die Strukturen des Bereitschaftsdienstes“, so Berling. Der KV-Vize forderte, der Gesetzgeber müsse alle Bereiche, die an der Notfallversorgung der Patienten beteiligt seien, gleichberechtigt behandeln. Dies sei im Augenblick nicht der Fall.
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