KV Nordrhein ergänzt Notdienstreform
Düsseldorf – Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein hat ihre Beschlüsse zur Reform des vertragsärztlichen Notdienstes ergänzt: Auf einem Treffen der Vertreterversammlung beschlossen die Delegierten jetzt in Teilen eine Kooperation des ärztlichen Notdienstes mit den Krankenhäusern. Die niedergelassenen Ärzte sollen dabei ihren Notdienst in Klinikräumen leisten. Der KV-Vorstand soll dazu einen Rahmenvertrag mit der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) aushandeln. „Wir werden ein entsprechendes Pilotprojekt in einer Region etablieren“, kündigte der KV-Vorsitzende Peter Potthoff an.
Das neue Konzept ergänzt einen Beschluss der Vertreterversammlung vom 11. Februar. Potthoff hatte im Vorfeld für die Kooperation mit den Kliniken geworben, nachdem die Ärztekammer Nordrhein die derzeit geltenden KV-Beschlüsse zur Notdienstreform deutlich kritisiert hatte.
Die Delegierte der KV-Vertreterversammlung modifizierten auch die Vereinbarungen zum künftig flächendeckend angebotenen kinderärztlichen Notdienst: Bei Kinderärzten gilt künftig eine Dienst-Obergrenze im Notdienst von 68 Stunden pro Jahr.
Auf der Veranstaltung gingen die KV-Vertreter auch auf das anstehende sogenannte GKV-Versorgungsstärkungsgesetz ein. „Es ist absurd, Praxen abzubauen, gleichzeitig aber Wartezeiten reduzieren zu wollen. Solange keine neuen Behandlungskapazitäten geschaffen werden, werden auch die im Gesetz vorgesehenen Terminservicestellen das Wartezeitenproblem nicht lösen“, sagte der Vorsitzende der Vertreterversammlung, Frank Bergmann.
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