KV Nordrhein befürchtet schlechtere Versorgung durch Reformgesetze

Düsseldorf – Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein fordert von der Politik, auf die Stärken des Gesundheitswesens zu setzen und diese in den anstehenden Reformvorhaben weiter zu fördern. Die bekannt gewordenen Referentenentwürfe für das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) sowie für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) enthalten laut KV „systematische Fehler“.
Die Gesetzentwürfe würden „die hausärztliche und fachärztliche Versorgung in Zukunft nicht wie gewünscht stärken, sondern in fataler Weise schwächen“, warnt die KV in einem Positionspapier. „Insbesondere die Einführung eines Anreizsystems für die hausarztzentrierte Versorgung wird zu einem Wettbewerb führen, der in der aktuellen Mangelsituation von Arztressourcen kontraproduktiv für die Versorgung ist“, heißt es darin.
Es ist laut der KV „ein systematischer Fehler“, wenn private Verbände die Möglichkeit erhalten, hausärztliche Versorgung zu organisieren, gleichzeitig von der Politik aber nicht in die Verantwortung genommen werden könnten, zum Beispiel für Abrechnungsprüfungen, Notdienste und anderes.
„Das Schaffen alternativer Leistungen – kompetitiv im System – schwächt den Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen, weil es eine parallele Organisation schafft, die für die Sicherstellung gar keine Verantwortung trägt“, so die Kritik der KV.
Wichtig sei vielmehr unter anderem, es Ärzten zu ermöglichen, Patienten kontinuierlich zu versorgen, ohne diese ständig einbestellen zu müssen – also eine Abkehr vom Quartalsbezug. Außerdem brauche es vermehrt Anreize im hausärztlichen Bereich, sich mehr um chronisch und multimorbide Kranke zu kümmern sowie mehr geriatrische und palliativ medizinische Leistungen anzubieten.
Ein Werkzeug dazu kann laut KV die Vorhaltepauschale sein, sie müsse allerdings so ausgestaltet werden, dass Umverteilungseffekte nicht zu Lasten der allgemeinen flächendeckenden hausärztlichen Versorgung gingen. Die im GVSG enthaltene Regelung werde nicht zu einer Stärkung der hausärztlichen Versorgerpraxen in der Fläche führen, denn in Nordrhein erfülle nur die Hälfte der bisher geförderten Praxen die Voraussetzungen für diese Pauschale, so die Kritik.
Eine weitere Maßnahme könnte laut KV die Einführung einer Jahrespauschale sein. „Darin liegt (auch in Kombination mit Delegationsmodellen und telemedizinischen Angeboten) das Potenzial, die Versorgung zu optimieren, – mit dem Ergebnis, dass Ärzte ihre Patienten konsequent betreuen können, aber eben auch nur so engmaschig wie nötig“, heißt es in dem Papier.
Neben der Reduzierung der Arzt-Patienten-Kontakte sei auch die Möglichkeit der Delegation bestimmter ärztlicher Leistungen auf medizinisches Fachpersonal eine Entlastung. Hierzu schlägt die KV Teampraxen vor, in denen Ärztinnen beziehungsweise Ärzte und Praxispersonal im Rahmen einer vollumfänglichen Delegation von Leistungen eng zusammenarbeiten.
Die Steuerung der Versorgungspfade sollte über die KV eigene Leitstelle der Hotline 116117 gestaltet werden. Um gleichzeitig die Koordinationsfunktion durch Hausärzte zu stärken, schlägt die KV vor, die durch Hausärzte oder die 116117 veranlassten fachärztlichen Leistungen extrabudgetär zu stellen.
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