Ärzteschaft

KV Nordrhein erweitert Fördermaßnahmen

  • Montag, 26. Februar 2024
/picture alliance, CHROMORANGE, Ernst Weingartner
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Düsseldorf – Das Strukturfondsprogramm der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) ist überarbeitet und erweitert worden. Wie die KVNO heute mitteilte, sind nun auch Förderungen neuer Hausarztstellen gezielt in einzelnen Stadtteilen von nordrheinischen Großstädten möglich.

„Mit unserem Strukturfonds tragen wir substanziell dazu bei, die wohnortnahe ambulante Versorgung im Rheinland auf einem konstant hohen Niveau zu halten – und das mit nachweislichem Erfolg. Es ist gut, dass wir jetzt auch zielgerichtet in Städtteilen fördern können“, sagte Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KVNO, zu den erfolgten Anpassungen.

Seit 2018 können Hausärztinnen und Hausärzte, die sich neu in einer Praxis niederlassen, bis zu 70.000 Euro Fördermittel von der KVNO erhalten – davon profitieren derzeit Standorte in den Gemeinden Nörvenich, Vett­weiß, Alpen, Dahlem und Much.

Gefördert werden nun auch Stadtbezirke in den Städten Aachen (Brand, Eilendorf, Richterich), Duisburg (Rein­hausen, Walsum), Düsseldorf (Stadtbezirke 6, 8, 10), Köln (Chorweiler), Krefeld (Fischeln, West) und Mönchen­glad­bach (Ost, West).

Wie die KVNO weiter mitteilte, werden neben der hausärztlichen Versorgung im laufenen Jahr weiterhin ein­zelne Facharztgruppen über den Strukturfonds gefördert. Konkret können sich so neue Kinder- und Jugend­ärzte für den Kreis Oberberg und Nervenärzte für den Kreis Kleve auf eine Förderung bewerben.

Dies gilt auch für niederlassungsinteressierte Rheumatologen in den Regionen Aachen, Kreis Heinsberg und Kreis Euskirchen sowie Köln, Rheinisch-Bergischer Kreis und Rhein-Erft Kreis.

Mit Fondsmitteln unterstützt werden auch 2024 Ärzte, die ein zusätzliches Angebot an substitutionsgestütz­ten Behandlungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung anbieten.

„Wir bezuschussen den Erwerb der Zusatzbezeichnung ‚Suchtmedizinische Grundversorgung‘ mit einmalig 1.000 Euro ab der ersten Behandlung und gewähren in ausgewiesenen Fördergebieten eine Anschubfinan­zierung – zum Beispiel wenn man Equipment für die Einrichtung eines Substitutionsangebots benötigt“, er­läuterte Carsten König, stellvertretender Vorsitzender der KVNO. Je nach Anzahl der behandelten Patienten kann somit eine Förderung zwischen 1.000 und 5.000 Euro erfolgen.

EB/aha

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