KV Nordrhein und Krankenkassen einigen sich auf Vergütungszuwachs

Düsseldorf – Die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) in Nordrhein steigt in diesem Jahr prozentual um mehr als 3,95 Prozent. Um 3,85 Prozent wächst die Vergütung für die punktbewerteten Einzelleistungen inklusive der Fortführung bisheriger Sondervereinbarungen.
Das sehen die neuen Vergütungsregeln vor, auf die sich die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) mit den Krankenkassenverbänden geeinigt hat. Nach Angaben der KV beläuft sich der mit den Kassen für das Jahr 2025 ausgehandelte Finanzierungszuwachs für Nordrhein damit auf insgesamt etwa 183 Millionen Euro.
„Wir begrüßen, dass es trotz eines herausfordernden Verhandlungsumfelds gelungen ist, einen fairen Ausgleich zu erzielen. Zugleich zeigt sich deutlich: Die derzeitigen Strukturen der ambulanten Vergütung stoßen zunehmend an ihre Grenzen“, sagte der KV-Vorstandsvorsitzende Frank Bergmann.
Wichtig sei insbesondere, die Rahmenbedingungen für den ambulanten Notdienst weiterzuentwickeln. „Gerade dieser Bereich ist für die wohnortnahe und schnelle Versorgung der Menschen von zentraler Bedeutung“, betonte Bergmann.
Neben der Umsetzung von Bundesvorgaben haben sich KV und Krankenkassen auf nordrhein-spezifische Vereinbarungen verständigt – dazu gehört die Fortführung der Pflegeheimversorgung, die um eine neue Leistung „Televisite“ erweitert wird.
Erstmals extrabudgetär getragen werden künftig von den Krankenkassen die Kosten für die Knochendichtemessung. Für die Förderung der Sicherstellung der ambulanten Notdienststrukturen in Nordrhein stehen laut den Vereinbarungen 8,5 Millionen Euro zur Verfügung.
„Mit der Vereinbarung ist es uns gelungen, die ambulanten Versorgungsstrukturen im Rheinland sinnvoll weiterzuentwickeln“, sagte Matthias Mohrmann, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AOK Rheinland/Hamburg.
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