KV Rheinland-Pfalz: 550.000 Euro an Spenden für Flutopfer

Mainz – Für von der Flutkatastrophe betroffene Ärzte und Psychotherapeuten sind in Rheinland-Pfalz bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV RLP) rund 550.000 Euro (Stand 31. Oktober) an Spendengeldern zusammengekommen. Das hat die KV heute mitgeteilt.
„Wir sind sprachlos, ob der riesigen Solidarität. Die Anteilnahme und Unterstützung sind überwältigend“, sagte der Vorsitzende des Vorstands der KV RLP, Peter Heinz, gut drei Monate später. Die Spenden seien zwar nur ein Bruchteil dessen, was an finanzieller Unterstützung benötigt werde. Doch das Geld sei für die Mitglieder direkt verfügbar.
Insgesamt sind 946 Spenden eingegangen. „Jede einzelne Spende, jeder einzelne Euro zählt. Daher möchte ich mich auch im Namen meiner Vorstandskollegen Andreas Bartels und Peter Andreas Staub bei allen Spenderinnen und Spendern bedanken“, so Peter Heinz. „Sie können sicher sein, dass ihr Geld direkt dort ankommt, wo es gebraucht wird.“
Heinz zufolge haben einzelne Praxen, Ärztenetze sowie unterschiedliche Institutionen und Unternehmen – nicht nur aus Rheinland-Pfalz – für die betroffenen Praxen gespendet. „Es gab sogar KVen, die ihre Mitglieder explizit zu Spenden aufgerufen haben. Diesen Zusammenhalt und dieses Engagement zu spüren, tut wirklich gut“, so Heinz.
Die Bilanz der Flut ist erschreckend: Der KV RLP zufolge sind von der Flut 35 Praxen in Rheinland-Pfalz ganz zerstört oder so stark beschädigt worden, dass sie komplett funktionsunfähig waren. Allein 27 davon befinden sich im Kreis Ahrweiler, hieß es. Weitere 14 Praxen waren und sind laut KV derart in Mitleidenschaft gezogen, dass sie den Betrieb bis auf Weiteres nur sehr eingeschränkt wieder aufnehmen können.
Die KV RLP hat nach eigenen Angaben die 35 zerstörten Praxen mit einer Soforthilfe von jeweils 10.000 Euro unterstützt. KV-Mitglieder, deren Praxen teilweise zerstört sind, sollen Spenden in Höhe von jeweils 5.000 Euro erhalten.
Den verbleibenden Restbetrag des Spendenkontos will die KV zum Zweck der Unterstützung der Mitglieder im Katastrophenfall an die Fürsorgefonds der Landesärztekammer RLP und der Landespsychotherapeutenkammer RLP überweisen.
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