Ärzteschaft

KV Sachsen-Anhalt zweifelt an Terminservicegesetz

  • Montag, 17. Juni 2019
/Picture-Factory, stockadobecom
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Magdeburg – Schnellere Termine, mehr Sprechstunden: Das Ziel des im Mai in Kraft getretenen Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) ist aus Sicht der Kassen­­ärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) kaum zu schaffen.

„Die durchschnittliche Fallzahl in den Praxen in Sachsen-Anhalt liegt 20 Prozent über dem Bundesschnitt – außerdem haben fast alle Praxen bereits 25 Sprechstunden oder mehr angeboten. Diese Praxen verfügen also nicht, wie offenbar vom Gesetz­ge­ber angenommen, über hohe ungenutzte Kapazitä­ten“, erklärte die KVSA.

Das TSVG sieht im Kern den Ausbau der Terminservicestellen vor, die es bereits seit 2016 gibt. Sie sollen nun beispielsweise auch Termine zu Haus- und Kinderärzten ver­mitteln und bei der Suche nach festen Haus- und Kinderärzten helfen. Zudem sollen Vertragsärzte künftig Sprechstunden von mindestens 25 Stunden pro Woche anbie­ten. Im Gegenzug sieht das Gesetz eine bessere Vergütung für die Zusatzangebote vor.

In Sachsen-Anhalt gehen in der Terminservicestelle pro Woche zwischen 120 und 180 Anrufe ein, wie aus einer Statistik der KVSA hervorgeht. Seit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes am 11. Mai sei die Zahl der Anrufer gestiegen, habe sich in der letz­ten Maiwoche aber wieder reduziert. Schwankungen seien in der Vergangenheit aber schon üblich gewesen, hieß es.

Die derzeitige Nachfrage nach Terminen bei Haus- und Kinderärzten bezeichnete die KVSA als moderat. Insgesamt bezögen sich etwas mehr als fünf Prozent der Anfragen auf diese Ärzte. Auf der anderen Seite hätten 683 Hausärzte und 75 Kinderärzte freie Termine gemeldet.

Die KVSA kritisiert die Terminvermittlung schon länger: Dieser Weg über die Service­stelle sei deutlich ineffizienter als der über die Praxen selbst. Die KV befürchtet kon­kret, dass die über die Terminservicestelle in die Praxen vermittelten Patienten verhin­dern, dass dort andere mit dringenderen Anliegen behandelt werden könnten.

„Denn es müssen für die zu meldenden Termine Zeiträume geblockt werden, die dann anderen Patienten nicht angeboten werden können. Bleiben diese Termine ungenutzt oder erscheint der vermittelte Patient nicht, geht konkret Versorgungszeit verloren.“ Für diese Ausfälle erhielten die Praxen auch keine Vergütung.

Daher sei zu bezweifeln, ob das Gesetz dafür sorge, dass Patienten schneller an Termine kämen. Dem stehe zudem „immenser Verwaltungsaufwand gegenüber, der von der Ärzteschaft gestemmt werden muss“, hieß es von der KVSA. Es bleibt das Grundproblem, dass es nicht ausreichend Ärzte in den benötigten Fachdisziplinen und Regionen gibt.

dpa

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