Mehr als 100.000 Praxen nutzen eTerminservice

Berlin – Der eTerminservice steht seit dem 25. Januar 2016 den Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) im Internet und im Sicheren Netz der KVen (SNK) zur Verfügung. Über erste Nutzungsdaten berichtete Sebastian Bernhardt, Leiter Programm- und Produktmanagement der KV Telematik diese Woche in Berlin.
Inzwischen würden mehr als 100.000 Praxen das Angebot nutzen und ihre Daten im System pflegen, sagte Bernhardt. Etwa ein Viertel davon, mehr als 25.000 Ärzte und Psychotherapeuten, würden aktuelle Termine eintragen, führte Bernhard weiter aus. Täglich würden circa 5.000 Suchanfragen gestellt und mehr als 1.000 Terminbuchungen vollzogen – an guten Tagen auch bis zu 1.800.
Die Bilanz für 2018: Gemäß dem Versorgungsstärkungsgesetz konnten die KVen mehr als 176.000 Termine fristgerecht vermitteln. „Das ist weniger als wir vor drei Jahren erwartet hätten“, räumt Bernhard ein. Er gehe aber davon aus, dass sich die Bilanz steigern werde.
Denn aktuell würden erst 13 KVen den eTerminservice nutzen. „Weitere KVen bereiten den Umstieg auf eTerminservice bis Ende 2019 vor, drei haben dies bisher zugesagt“, sagte der Leiter Programm- und Produktmanagement der KV Telematik.
Nachfrage der Terminservicestellen könnte dank TSVG steigen
Chancen sieht er auch in den Neuerungen, die das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) bringt. Eine positive Auswirkung könnte etwa die ab 2020 einheitliche Rufnummer haben, die rund um die Uhr erreichbar sein wird. „Bisher verwendet jede KV eine eigene, regionale Rufnummer und das zu sehr unterschiedlichen Öffnungszeiten“, erklärte Bernhard die aktuelle Lage.
Die eingeforderte Richtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zu den regionalen Terminservicestellen (TSS) würde einen minimalen Erreichbarkeitsgrad definieren. Bisher wäre der nicht festgelegt und in der Realität sehr unterschiedlich, so Bernhard. Zudem würden TSS-vermittelte Leistungen künftig gesondert vergütet.
Spätestens ab 2020 müssen alle KVen ein digitales Angebot bereitstellen, mit dem Patienten selbstständig Termine online beziehungsweise per App buchen können. Die Beschränkung auf den telefonischen Vermittlungsweg würde somit aufgehoben.
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