Ärzteschaft

KV Sachsen plant neue Bereitschaftspraxen

  • Dienstag, 21. Januar 2020
/winterbilder, stock.adobe.com
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Dresden – Mit dem Gesetz zur Reform der Notfallversorgung will Bundesgesundheits­minister Jens Spahn (CDU) ambulante, stationäre Versorgung und Rettungsdienst zu einem einheitlichen System zusammenführen. Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen mahnt bei der Umsetzung Fingerspitzengefühl an – zumal entsprechende Strukturen im Freistaat längst etabliert seien.

„Der Gesetzentwurf setzt dort an, wo die Kassenärztlichen Vereinigungen bereits gehan­delt haben“, sagte KV-Vorstandsvorsitzender Klaus Heckemann. So habe die KV Sachsen bereits 23 Bereitschaftspraxen an sächsischen Klinikstandorten eingerichtet.

Diese seien inzwischen ein fester Bestandteil der ambulanten medizinischen Versorgung und würden die Notauf­nahmen der Krankenhäuser spürbar entlasten. Im laufenden Jahr sollen landesweit 15 weitere Bereitschaftspraxen hinzukommen, wie die KV Sachsen ankündigte.

„Mit der Reform des Bereitschaftsdienstes haben wir schon jetzt funktionierende Struk­turen, die den ambulanten mit dem stationären Sektor in den Bereitschaftspraxen zu­sammen­­führen und bei den Patienten sehr gut angenommen worden sind“, so Hecke­mann.

Er plädierte dafür, bei der Umsetzung der neuen Gesetzgebung zur Notfallreform diese bestehenden Strukturen weiterzuführen und nicht zu konterkarieren. „Denn das wäre eine Verschwendung von Ressourcen und öffentlichen Geldern“, mahnte der KV-Chef.

hil/sb

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