Ärzteschaft

KV Schleswig-Holstein wehrt sich gegen Ausweitung der Sprechstundenzeit

  • Dienstag, 27. Februar 2018

Bad Segeberg – Gegen die Gesundheitspläne einer möglichen großen Koalition wehrt sich die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Schleswig-Holstein. Erneut würden die Weichen für mehr Staatseinfluss und mehr Regulierung in der Gesundheitsversorgung gestellt, heißt es in einer Resolution der KV-Abgeordnetenversammlung.

Die Delegierten lehnen vor allem das Vorhaben ab, das Sprechstundenangebot von 20 auf mindestens 25 Stunden in der Woche zu erhöhen. Eine Erhöhung der verbindlichen Praxisöffnungszeiten sei Ausdruck einer mangelnden Wertschätzung der Arbeit der 5.400 niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten in Schleswig-Holstein, kritisieren sie. Im Übrigen sei eine derartige Ausweitung keine reale Verbesserung der Versor­gung, „sondern nur Augenwischerei, da niedergelassene Ärzte und Psycho­therapeuten ohnehin 50 Stunden und mehr pro Woche arbeiten“.

Kritik auch von der KBV

„Schon heute bekommen die niedergelassenen Ärzte zehn bis 20 Prozent ihrer Leistun­gen aufgrund der Budgetierung nicht vergütet. Und jetzt sollen sie noch mehr Leis­tungen anbieten? Das ist ein Unding“, hatte auch der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, kritisiert. 

Hintergrund der Kritik von KV und KBV ist ein Passus im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD. „Wir werden in einem Sofortprogramm die Leistungen und den Zugang zur Versorgung für gesetzlich Versicherte verbessern“, heißt es dort. Dazu soll unter anderem „das Mindestsprechstundenangebot der Vertragsärzte für die Versor­gung von gesetzlich versicherten Patienten von 20 auf 25 Stunden“, erhöht werden.

Die Schleswig-Holsteiner KV-Abgeordneten kritisierten auch das Vorhaben der möglichen Koalitionäre, künftig die Landesregierungen bestimmen zu lassen, in welchen ländlichen Regionen Zulassungssperren für die Neuniederlassung von Ärzten und Psychotherapeuten aufgehoben werden sollen. Hier greife der Staat in Zustän­digkeiten der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Psychotherapeuten und Krankenkassen ein, so ihre Kritik.

Diese infrage zu stellen, gefährdet nach Ansicht der Abgeordneten die Patienten­versorgung. Der Staat müsse vielmehr Zurückhaltung üben und der Selbstverwaltung mehr Handlungsfreiheit einräumen, um die Versorgung aktiv zu gestalten. „Dann sind wir bereit, uns an den Ergebnissen messen zu lassen“, heißt es in der Resolution der KV.

hil

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