Ärzteschaft

KV Niedersachsen fordert mehr Wertschätzung für ärztliche Arbeit

  • Dienstag, 6. März 2018
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Hannover – Die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung Nieder­sachsen (KVN) hat die Koalitionsparteien CDU, CSU und SPD aufgefordert, die im Koalitionsvertrag aufgeführte Erhöhung der Mindestsprechstundenzeit ersatzlos zu streichen – oder aber vorzuschlagen, welche Tätigkeiten die Ärzte und Psychothera­peuten künftig nicht mehr ausüben sollten.

Die Forderung, die Praxisöffnungszeiten von 20 auf 25 Stunden zu erhöhen, ist laut einer Resolution der Vertreterversammlung „Ausdruck einer mangelnden Wert­schätzung der Arbeit der rund 14.800 niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten in Niedersachsen und stellt eine weitere bürokratische Einengung der Freiheit des freiberuflich-selbständigen Arztes dar, seine Praxisangebote flexibel an den Bedürfnissen seiner Patienten auszurichten“.

Die Politik wolle offenbar nicht zur Kenntnis nehmen, dass Ärzte und Psycho­thera­peuten außerhalb der Sprechstundenzeiten zum Beispiel Haus- und Heimbesuche durchführten, Bereitschaftsdienste übernähmen, fachspezifische Untersuchungen und Operationen vornähmen, Fortbildungen besuchten, sich in Qualitätszirkeln und Praxisnetzen engagierten und sich um das Praxismanagement und Dokumentations­pflichten kümmerten, so die KV-Delegierten. „Die Koalitionsvereinbarungen lassen den Geist des Misstrauens und der Regulierungswut erkennen“, sagte der Vorstandsvor­sitzende der KVN, Mark Barjenbruch, vor den 50 Delegierten der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten.

Neben dem Koalitionsvertrag war auch die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) Thema auf der VV. Die Delegierten betonten, Ärzte und Psychotherapeuten dürften nicht auf den Kosten für die Anbindung an die TI sitzenbleiben. Die KV Niedersachsen unterstütze daher die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bei ihren Bemühungen, mit den Krankenkassen neu zu verhandeln. Zudem werde sich die KV wie die KBV für eine Fristverlängerung für die Anbindung einsetzen – mindestens um ein halbes Jahr, also bis Juli 2019.

„Noch sind die von der Industrie aufgerufenen Preise für Konnektor und Lesegeräte durch die Erstattungspauschale abgedeckt. Ab dem dritten Quartal 2018, wenn die Pauschale signifikant sinkt, ist dies nicht mehr der Fall. Wir rechnen dann mit einer Finanzierungslücke. Deshalb muss und wird die KBV mit den Krankenkassen über höhere Erstattungsbeträge verhandeln“, sagte der stellvertretende KV-Vorstandsvorsitzende Jörg Berling.

hil

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