Vertreterversammlung der KV Rheinland-Pfalz kritisiert Koalitionsvertrag
Mainz – Die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) hat den Koalitionsvertrag der neuen Großen Koalition kritisiert. Er biete in weiten Teilen für komplexe Sachverhalte lediglich Scheinlösungen, heißt es in einer auf der sechsten VV-Sitzung verabschiedeten Resolution.
Besondern die Zunahme an „staatlicher Regulierung und die weitreichende Beschneidung der Kompetenzen der Selbstverwaltung“ sind der VV der KV RLP ein Dorn im Auge. Die Politik reagiere auf Stimmungen in der Bevölkerung mit Einzelmaßnahmen und vermeintlichen Lösungen, die dem Wähler Handlungsmacht der Politik suggerieren sollen, heißt es in der Resolution weiter. Viele dieser Einzelmaßnahmen griffen substanziell in den Regelungsbereich der Selbstverwaltung ein, setzten mitunter an der falschen Stelle an und seien zu unbestimmt oder nicht zu Ende gedacht.
Die VV hat deshalb die Politik aufgefordert, auf die Erhöhung des Mindestsprechstundenangebotes der Vertragsärzte für die Versorgung von gesetzlich versicherten Patienten von 20 auf 25 Stunden zu verzichten. Der Passus im Koalitionsvertrag sei ungenau und missverständlich. „Wir werten diese Regelung als falsches Signal an die Bevölkerung und mangelnde Wertschätzung unserer Arbeit“, so die ärztlichen Vertreter. Zudem lehnen sie eine Ausweitung der Aufgaben der Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) ab. Denn dem hohen bürokratischen Aufwand stünde keine erkennbare Nachfrage durch die Versicherten gegenüber. Die Erweiterung eines Angebots, das bereits jetzt wenig Akzeptanz besitzt und nur sehr selten genutzt wird, sei deshalb inakzeptabel.
Darüber hinaus lehnt die VV der KV auch noch weitere im Koalitionsvertrag verankerte Regelungen ab. Unter anderem, dass die Landesregierung künftig bestimmen soll, in welchen „strukturschwachen“ Gebieten Zulassungssperren für Neuniederlassungen aufgehoben werden. Und dass Landeskrankhausgesellschaften und KVen in gemeinsamer Finanzierungsverantwortung die Notfallversorgung sicherstellen sollen.
Budgetierung aufheben
Außerdem hat die VV gefordert, die Budgetierung des ärztlichen Honorars abzuschaffen und eine leistungsgerechte Vergütung einzusetzen. Dies wäre das richtige Signal an die Ärzteschaft und ein elementarer Baustein, dem steigenden Bedarf der Bevölkerung an medizinischen Leistungen zu begegnen, heißt es dazu in der Resolution.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: