KV und Innungskrankenkasse in Brandenburg beenden Streit um Honorar
Potsdam – Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Brandenburg und die Innungskrankenkasse Brandenburg und Berlin (IKK BB) haben ihr Verfahren vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg zu den Arzthonoraren 2013 beendet. „Wir sind froh, dass die Vergütungen der Ärzte nun endlich rechtssicher feststehen und die IKK BB die ab dem Jahr 2013 im Landesschiedsamt festgelegte Vergütungsvereinbarung nicht mehr infrage stellt“, sagte Peter Noack aus dem Vorstand der KV.
Das Landesschiedsamt hatte 2013 festgelegt, dass Teile der von allen Krankenkassen in Brandenburg zu entrichtenden Arzthonorare gleichmäßig auf alle Versicherten umgelegt werden, auch wenn sie gar nicht oder kaum zum Arzt gehen. Dagegen hatte die IKK BB geklagt. Üblicherweise vereinbaren die einzelnen Krankenkassenverbände mit der KV die sogenannte morbiditätsorientierte Gesamtvergütung und legen deren Höhe im Kollektivvertrag fest.
KV und IKK BB haben sich jetzt darauf verständigt, dass die KV sich dafür einsetzt, die ärztliche Vergütung zukünftig morbiditätsgerecht auf die Krankenkassen zu verteilen. Darüber hinaus habe es eine finanzielle Kompensation für die IKK BB gegeben, hieß es. Die KV wollte sich auf Nachfrage nicht zu Details der Vereinbarung äußern. Im Gegenzug zieht die IKK BB ihre Klage gegen die Entscheidung des Landesschiedsamtes zurück.
„Nach erfolglosen Gesprächen mit den anderen Krankenkassen wurde es uns erst durch die Einigung mit der KV möglich, unsere Klage zurückzuziehen“, sagte Enrico Kreutz, Vorstand der IKK BB. „Hier zeigt es sich einmal wieder, dass Probleme am besten vor Ort gelöst werden“, betonte er.
Die IKK BB mit Sitz in Potsdam hat rund 235.000 Versicherte, wovon mehr als die Hälfte in Brandenburg wohnen. Ihr aktueller Beitragssatz liegt bei 15,49 Prozent.
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