Ärzteschaft

KV Westfalen-Lippe lehnt geplantes Arztinformations­system ab

  • Mittwoch, 6. Dezember 2017

Dortmund – Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) lehnt ein geplantes Arztinformationssystem (AIS) zur Verordnung innovativer Arzneimittel „mit allem Nachdruck“ ab. Eine entsprechende Resolution des Vorstands haben die Delegierten der Vertreterversammlung (VV) in ihrer Sitzung am vergangenen Samstag einstimmig verabschiedet.

Mit dem AIS verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, innovative Arzneimittel mit Zusatz­nutzen früher als bisher in die Versorgung der Patienten einzubringen. Die Politik habe gute Absichten gehabt, sagte Wolfgang-Axel Dryden, 1. Vorsitzender der KVWL. Die G-BA-Beschlüsse wie auch ihre Differenzierung seien aber sehr umfangreich. Ihr Verständnis müsse intellektuell und mit hohem Zeitaufwand erarbeitet werden, sagte er. Das könne sich kaum ein Niedergelassener bei einer gut gehenden Praxis leisten. Daher kämen die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung oft nur eingeschränkt an.

„Steuerungssystem muss verhindert werden“

Gleichzeitig erzeugten die oft hohen verhandelten Preise wirtschaftliche Ängste. Die Politik habe daher mit der vergangenen Novelle des Sozialgesetzbuches V beschlossen, Arztinformationssysteme zu entwickeln, die verpflichtend in den Praxis­verwaltungssystemen eingesetzt werden müssen. Eine Rechtsverordnung des Bundes­gesundheitsministeriums solle das jetzt konkretisieren. Dryden befürchtet allerdings, dass diese Rechtsverordnung nicht mehr Informationen, sondern „mehr Bürokratie und mehr Bedrohung in die Praxis transportieren“ wird.

Sehr skeptisch ist der KVWL-Chef gegenüber Vorstellungen des GKV-Spitzenverbands zum AIS. Der hatte sich in einer Anhörung des Bundestages für ein Verordnungssteuerungssystem ausgesprochen, das den Arzt warnt, wenn er außerhalb der Subindikationen mit Zusatznutzen, aber im Rahmen der Zulassung verordnet. Dem Arzt solle zwar die Möglichkeit zum Nachcodieren eingeräumt werden. Tue er dies aber nicht, müsse er mit einer Wirtschaftlichkeitsprüfung rechnen.

Nach Ansicht Drydens will der GKV-Spitzenverband damit „durch die Hintertür“ eine Codiererfordernis einführen, die weit über die allgemeinen Codierrichtlinien hinaus­geht. „Noch mehr Codierung und noch mehr Verwaltungsaufwand für die Praxen – das ist für mich so nicht hinnehmbar“, betonte der KV-Chef. Außerdem würde ein solches Steuerungssystem die Regressbedrohung zumindest teilweise erhöhen und dadurch faktisch zu einem Teilverordnungsausschluss bis hin zur Einschränkung der Therapie­freiheit führen.

ts

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