Ärzteschaft

Kürzere Aktualisierungs­zyklen für Verordnungs­software vereinbart

  • Freitag, 1. September 2017

Berlin – In der Verordnungssoftware der Niedergelassenen ist ab dem 1. April 2018 eine monatliche Aktualisie­rung der Arzneimittelstammdaten vorgesehen. Zudem soll künftig der Wechsel der Arzneimitteldatenbank beziehungsweise der Verordnungs­software vereinfacht werden. Darauf haben sich Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband unter Vermittlung des Bundesschiedsamts verständigt.

Hintergrund ist das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz). Es sieht unter anderem vor, dass Vertragsärzte für die Verordnung von Arzneimitteln nur solche Programme nutzen dürfen, die in Sachen Arzneimittelpreise, -zusammensetzung und -richtlinien auf dem aktuellen Stand sind. Während Arzneimittelstammdaten bislang quartalsweise aktualisiert werden mussten, hatte der GKV-Spitzenverband ein 14-tägiges Update gefordert. Laut KBV würde eine derartige Frequenz jedoch einen erheblichen Mehraufwand für Ärzte und Softwarehersteller bedeuten.

Unter Vermittlung des Schiedsamts wurde deshalb nun eine Übergangsregelung ver­ein­bart. Der neue Anforderungskatalog für Verordnungssoftware/ Arzneimitteldaten­banken tritt zum 1. Oktober 2017 in Kraft, ab 1. April 2018 müssen Arzneimittelstamm­daten monatlich aktualisiert werden. Die 14-tägige Aktualisierungsfrequenz soll erst verpflichtend werden, wenn Hersteller eine standardisierte Schnittstelle eingeführt haben.

Darüber hinaus haben sich KBV und GKV-Spitzenverband darauf verständigt, im Bundesmantelvertrag klarzustellen, dass das Aut-idem-Feld auf dem Rezept nur dann anzukreuzen ist, wenn der Arzt einen Austausch des verordneten Arzneimittels in der Apotheke aus medizinisch-therapeutischen Gründen untersagen möchte. In der Vergangenheit hatten Krankenkassen Ärzte angehalten, bei Arzneimitteln, für die es Rabattverträge gibt, das Aut-idem-Kreuz zu setzen.

hil/sb

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