Arztinformationssystem: „Therapiefreiheit muss erhalten bleiben“
Berlin – Der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses des Bundestags hat betont, dass die neuen Arzneimittelinformationen in der Praxissoftware die Therapiefreiheit des Arztes nicht einschränken dürfen. „Die Ärzteschaft hat sicher nicht zu Unrecht die Angst, dass die Therapiefreiheit durch das Arztinformationssystem beeinträchtigt wird. Das muss die Politik ernst nehmen“, sagte Edgar Franke (SPD) in der vergangenen Woche beim Parlamentarischen Abend des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie (BPI) in Berlin.
Der Arzt könne seinen Job nur machen, wenn die Therapiefreiheit gewährleistet sei. Zur Arbeit des Arztes gehöre es zwar auch, die Wirtschaftlichkeit einzuhalten. „Wir dürfen aber mit dem Arztinformationssystem keine Reglementierung der ärztlichen Tätigkeit installieren. Denn das wäre das Gegenteil von dem, was wir wollen. Wir wollen Informationen weitergeben. Das ist der politische Wille“, so Franke.
Michalk: „Der Teufel steigt natürlich im Detail“
Im Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) ist vorgesehen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seine Beschlüsse für die Nutzenbewertung neuer Arzneimittel künftig so aufbereitet, dass sie in der Praxissoftware abgebildet werden können. Dadurch erhofft sich die Regierung, dass weniger neue Arzneimittel verordnet werden, denen der G-BA keinen Zusatznutzen zuerkannt hat. Welche Informationen genau in der Praxissoftware abgebildet werden, soll das Bundesgesundheitsministerium in einer Rechtsverordnung regeln.
„Wir werden in der Umsetzung überwachen, dass nicht allein der Preis entscheidet“, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion im Bundestag, Maria Michalk (CDU). „Ich denke schon, dass der Anspruch, den wir erheben, auch umgesetzt werden kann, wenn eine kluge technische Lösung entwickelt wird.“ Allerdings liege der Teufel natürlich im Detail.
„Wir befürchten, dass das Arztinformationssystem zur Folge hat, dass Ärzte systemgesteuert über den PC nicht mehr nach Patientennutzen entscheiden, und dass das Arztinformationssystem somit faktisch Verordnungseinschränkungen auslöst“, erklärte der Vorstandsvorsitzende des BPI, Martin Zentgraf.
Franke: Politische Entscheidungsträger frühzeitig einbeziehen
Die Inhalte des AMVSG beruhen zum Teil auf den Ergebnissen des Pharmadialogs, bei dem sich im Laufe der aktuellen Legislaturperiode unter anderem Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums mit Vertretern der Pharmaindustrie über die Arzneimittelpolitik und den Pharmastandort Deutschland ausgetauscht haben. Allerdings hatten die Parlamentarier kurz vor der Verabschiedung des Gesetzes einige der zentralen Verabredungen aus dem Pharmadialog wieder aus dem Gesetzentwurf gestrichen, zum Beispiel die von der Industrie geforderte Geheimhaltung der Preise neuer Arzneimittel.
„Das Format des Dialogs ist gut“, kommentierte Franke. „Das Problem beim Pharmadialog war allerdings, dass die Gesundheitspolitiker, die die Gesetze machen, nicht dabei waren.“ Für zukünftige Formate sei es sinnvoll, die politischen Entscheidungsträger frühzeitig einzubeziehen.
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