Politik

KVen und Pflegeeinrichtungen müssen Kooperationsverträge abschließen

  • Mittwoch, 7. Februar 2018
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Berlin – Union und SPD wollen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und die Pflegeeinrichtungen dazu verpflichten, Kooperationsverträge abzuschließen. Das geht aus dem Koalitionsvertrag der beiden Parteien hervor. Bereits mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz aus dem Jahr 2008 sollten die KVen auf Antrag eines Pflegeheims einen Kooperationsvertrag zwischen dem Heim und niedergelassenen Ärzten anstreben, um die Versorgung in den Heimen zu verbessern.

Im Pflege-Neuausrichtungsgesetz aus dem Jahr 2012 wurden die KVen dann zur Vermittlung eines Kooperationsvertrages verpflichtet, wenn ein Pflegeheim dafür einen Antrag gestellt hat. 2014 vereinbarten die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband Anforderungen an Kooperationsverträge. Ärzte, die einen Kooperationsvertrag mit einem Pflegeheim abschließen und dabei die Kriterien von KBV und GKV-Spitzenverband erfüllen, erhalten für die ärztliche Versorgung Zuschläge außerhalb der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung.

Wie bereits zuvor bekannt geworden war, wollen sich Union und SPD in dieser Legislaturperiode im Bereich Pflege insbesondere der Gewinnung von Fachkräften widmen. „In einem Sofortprogramm werden wir 8.000 neue Fachkraftstellen im Zusammenhang mit der medizinischen Behandlungspflege in Pflegeeinrichtungen schaffen“, heißt es im Koalitionsvertrag. Bezahlt werden sollen sie aus den Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung.

Löhne in der Altenpflege sollen steigen

Gewonnen werden sollen diese Fachkräfte mit einem Bündel an Maßnahmen. Im Rahmen einer „Konzertierten Aktion Pflege“ in der Altenpflege wollen die Politiker eine Ausbildungsoffensive starten, Anreize für eine bessere Rückkehr von Teil- in Vollzeit schaffen und ein Wiedereinstiegsprogramm begründen. Zudem soll eine bessere Gesundheitsvorsorge für die Beschäftigten erreicht sowie eine Weiterqualifizierung von Pflegehelferinnen und -helfern zu Pflegefachkräften ermöglicht werden.

Um mehr Menschen für die Arbeit in der Altenpflege zu gewinnen, will die Regierung darüber hinaus dafür sorgen, dass die Löhne steigen. Denn die Unterschiede zwischen den Löhnen von Kranken- und Altenpflegern sind in Deutschland extrem hoch, wie eine vom früheren Pflegebeauftragten der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann, in Auftrag gegebene Untersuchung vor etwa drei Jahren ergeben hat. „Gemeinsam mit den Tarifpartnern wollen wir dafür sorgen, dass Tarifverträge in der Altenpflege flächendeckend zur Anwendung kommen“, heißt es im Koalitionsvertrag. Im stationären Bereich wollen Union und SPD zudem eine vollständige Refinanzierung von Tarifsteigerungen herbeiführen. 

Im vergangenen Jahr hat die Bundesregierung den GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft beauftragt, Pflegepersonaluntergrenzen für pflegeintensive Abteilungen zu definieren. Während die Verhandlungen derzeit noch andauern, wollen Union und SPD den Auftrag erweitern. Die Untergrenzen sollen nun für alle bettenführenden Abteilungen gelten.

fos

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