Kosten für Medikationsplan: KBV rügt Praxissoftwarehersteller
Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat die Praxissoftwarehersteller scharf kritisiert, die niedergelassenen Ärzten Kosten für die Implementierung eines Software-Moduls für Medikationspläne in Rechnung stellen wollen.
„Es kann nicht sein, dass so manches Unternehmen auf der Seite der Praxissoftwarehersteller viel Geld von den niedergelassenen Kollegen verlangt, die notwendigen Änderungen in die Praxisverwaltungssysteme einzupflegen. Immerhin handelt es sich hierbei um einen gesetzlichen Auftrag, dessen Erfüllung nun nicht der Umsatzmaximierung einiger Anbieter dienen darf – und zwar auf Kosten der niedergelassenen Ärzte“, sagte der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen.
Seit Oktober 2016 haben Patienten, die mindestens drei Medikamente dauerhaft einnehmen, Anspruch auf einen Medikationsplan, der neben Wirkstoff und Dosierung auch den Einnahmegrund aufführt. Die Patienten erhalten den Medikationsplan zunächst auf Papier, über einen Barcode kann er elektronisch eingelesen und aktualisiert werden. Ab 2018 soll der Plan auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert werden. „Den Auftrag des Gesetzgebers im Rahmen des E-Health-Gesetzes haben wir pünktlich erfüllt, vor allem deshalb, weil der Medikationsplan dem Patienten zugutekommt“, sagte Gassen.
„Viele Ärzte haben einen Vertrag mit ihrem PVS-Hersteller, der ein monatliches Update ihrer Software beinhaltet. Der Medikationsplan ist ein solches Update“, betonte der Sprecher der KBV, Roland Stahl, im November 2016 gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt.
Gassen appellierte wegen der Preispolitik der Softwarehäuser an die Politik, der KBV zu gestatten, künftig eigene Programmmodule für die Praxisverwaltungssoftware (PVS) zu entwickeln: „Dafür brauchen wir aber die Unterstützung der Politik, die die dafür notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen müsste“, sagte der KBV-Chef.
Die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen hat den Gesetzgeber und die KBV unterdessen in einer Resolution aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass durch gesetzlich verursachte Änderungen bei der Praxissoftware keine zusätzlichen Kosten in den Praxen entstehen. Aus Sicht der KV ist es „Mode geworden“, dass die Softwarehäuser fast jede Gesetzesänderung, die eine zum Teil auch nur marginale Ergänzung oder Freischaltung der bestehenden Software erfordert, nutzten, um diese Funktionalität lediglich als Zusatzpaket und zu hohen Kosten sowohl beim Erwerb als auch in der laufenden Softwarepflege zur Verfügung zu stellen.
Der Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) widerspricht KBV und KV. „Der Aufwand für die initiale Erstellung, die Pflege und die erforderliche Weiterentwicklung durch die Softwarehersteller für das zusätzliche Modul ist erheblich“, sagte bvitg-Geschäftsführer Ekkehard Mittelstaedt. Letztlich handele es sich um Investitionen, die die niedergelassenen Ärzte aufgrund einer vom Gesetzgeber gewollten – und für die Patienten äußerst sinnvollen – Regelung zu leisten hätten. Es obliege nicht der KBV darüber zu urteilen, wie die Unternehmen für die Umsetzung der neuen Vorgaben die Ausgaben für angefallene, notwendige Investitionen wiedereinnehmen.
Mittelstaedt zeigte zwar Verständnis dafür, dass die KBV eine angemessene Refinanzierung fordere. Es sei aber unverständlich, dass die Ärzteschaft dies für sich fordere, zugleich aber den Softwareherstellern ebendiese Vergütung mit dem Verweis auf bestehende Pauschalverträge verwehre. Die Möglichkeit, dass die KBV selbst als Softwarehersteller tätig wird, lehnt der bvitg ab.
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