Ärzteschaft

Kosten für Medikationsplan: KBV rügt Praxissoftware­hersteller

  • Montag, 9. Januar 2017

Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat die Praxissoftwarehersteller scharf kritisiert, die niedergelassenen Ärzten Kosten für die Implementierung eines Soft­ware-Moduls für Medikationspläne in Rechnung stellen wollen.

„Es kann nicht sein, dass so manches Unternehmen auf der Seite der Praxissoftware­her­steller viel Geld von den niedergelassenen Kollegen verlangt, die notwendigen Änderun­gen in die Praxisverwaltungssysteme einzupflegen. Immerhin handelt es sich hierbei um einen gesetzlichen Auftrag, dessen Erfüllung nun nicht der Umsatz­maxi­mierung eini­ger Anbieter dienen darf – und zwar auf Kosten der niedergelassenen Ärzte“, sagte der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen.

Seit Oktober 2016 haben Patienten, die mindestens drei Medikamente dauerhaft einneh­men, Anspruch auf einen Medikationsplan, der neben Wirkstoff und Dosierung auch den Einnahmegrund aufführt. Die Patienten erhalten den Medikationsplan zu­nächst auf Pa­pier, über einen Barcode kann er elektronisch eingelesen und aktualisiert werden. Ab 2018 soll der Plan auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespei­chert werden. „Den Auftrag des Gesetzgebers im Rahmen des E-Health-Gesetzes haben wir pünktlich erfüllt, vor allem deshalb, weil der Medikationsplan dem Patienten zugutekommt“, sagte Gassen.

„Viele Ärzte haben einen Vertrag mit ihrem PVS-Hersteller, der ein monatliches Update ihrer Software beinhaltet. Der Medikationsplan ist ein solches Update“, betonte der Spre­cher der KBV, Roland Stahl, im November 2016 gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt.

Gassen appellierte wegen der Preispolitik der Softwarehäuser an die Politik, der KBV zu gestatten, künftig eigene Programmmodule für die Praxisverwaltungssoftware (PVS) zu entwickeln: „Dafür brauchen wir aber die Unterstützung der Politik, die die dafür notwen­digen rechtlichen Rahmenbe­dingungen schaffen müsste“, sagte der KBV-Chef.

Die Vertreterversammlung (VV) der Kassen­ärztli­chen Vereinigung Hessen hat den Ge­setz­geber und die KBV unterdessen in einer Resolution aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass durch gesetzlich verursachte Änderungen bei der Praxissoftware keine zu­sätzlichen Kosten in den Praxen entstehen. Aus Sicht der KV ist es „Mode geworden“, dass die Softwarehäuser fast jede Gesetzesänderung, die eine zum Teil auch nur margi­nale Ergänzung oder Freischaltung der bestehenden Software erfordert, nutzten, um die­se Funktionalität lediglich als Zusatzpaket und zu hohen Kosten sowohl beim Erwerb als auch in der laufenden Softwarepflege zur Verfügung zu stellen.

Der Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) widerspricht KBV und KV. „Der Aufwand für die initiale Erstellung, die Pflege und die erforderliche Weiterentwicklung durch die Software­hersteller für das zusätzliche Modul ist erheblich“, sagte bvitg-Geschäftsführer Ekkehard Mittelstaedt. Letztlich handele es sich um Investitionen, die die niederge­lasse­nen Ärzte aufgrund einer vom Gesetzgeber gewollten – und für die Patienten äußerst sinnvollen – Regelung zu leisten hätten. Es obliege nicht der KBV darüber zu urteilen, wie die Unter­nehmen für die Umsetzung der neuen Vorgaben die Ausgaben für ange­fallene, notwen­di­ge Investitionen wiedereinnehmen.

Mittelstaedt zeigte zwar Verständnis dafür, dass die KBV eine angemessene Refinanzie­rung fordere. Es sei aber unverständlich, dass die Ärzteschaft dies für sich fordere, zu­gleich aber den Softwareherstellern ebendiese Vergütung mit dem Verweis auf bestehen­de Pauschalverträge verwehre. Die Möglichkeit, dass die KBV selbst als Softwareher­stel­ler tätig wird, lehnt der bvitg ab.

hil/may

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