Ärzteschaft

Laborärzte für verpflichtenden PCR-Test für Reiserückkehrer

  • Dienstag, 3. August 2021
/picture alliance, ROBIN UTRECHT
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Berlin – Der Berufsverband Deutscher Laborärzte (BDL) hat in den verschärften Coronaeinreise­regelun­gen etliche Ungereimtheiten ausgemacht. Zudem fordert der Verband, bei Reiserückkehrern aus dem Ausland ausschließlich negative PCR-Tests anerkannt werden. Alles andere sei Augenwischerei und trage zu einer weiteren Verbreitung des Virus bei.

„Wir begrüßen die Ausweitung der Testpflicht auf alle Reiserückkehrer aus dem Ausland“, unterstrich BDL-Vorsitzender Andreas Bobrowski. Dass Kinder unter zwölf Jahren aber grundsätzlich von der Testpflicht ausge­klammert seien, bleibe jedoch erklärungsbedürftig.

Schließlich würde das Virus seinen Weg in die Fami­lien in vielen Fällen über meist asymptomatisch wirkende Jugendliche nehmen. Auch die Ausnahme­regelungen für Pendler und Durchreisende seien vor dem Hintergrund der hohen Infektiosität der Delta-Variante fragwürdig.

„Die Differenzierung unterschiedlicher Risikogebiete ist richtig, genauso wie die damit verbundenen abgestuften Quarantäneregelungen“, so Bobrowski. Nicht nachvollziehbar sei hingegen, dass Antigen­schnelltests und PCR-Tests nach wie vor als gleichwertige Verfahren zum Ausschluss einer Infektion gelten.

„Die Politik ignoriert damit nicht nur sämtliche Studien über die unzureichende Sensitivität der angebo­tenen Tests, sondern auch die Problematik der Präanalytik bei sommerlich hohen Temperaturen oder gar Hitzewellen, wie sie jetzt gerade aus dem Mittelmeerraum gemeldet werden“, kritisierte der BDL-Vorsit­zende. Denn hohe Temperaturen würden die Unsicherheit bei den Antigen-Schnelltests deutlich erhöhen.

Grundsätzlich plädiert der BDL deshalb dafür, bei Reiserückkehrern aus dem Ausland ausschließlich ne­gative PCR-Tests anzuerkennen. Dabei müsse gewährleistet sein, dass die Ergebnisse von ärztlich geleite­ten Laboratorien unter denselben Qualitätskriterien erstellt werden, wie sie auch in Deutschland üblich seien. „Nur wenn beides sichergestellt ist, kann eine Einreise aus einem Risikogebiet mit gutem Gewissen gestattet werden“, unterstrich Bobrowski.

hil/sb

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