Laborreform wird auf April 2018 verschoben

Berlin – Die Laborreform, über die derzeit Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband verhandeln, wird um ein Quartal auf den 1. April 2018 verschoben. Das hat die KBV heute auf Anfrage des Deutschen Ärzteblattes bestätigt. Grund ist, dass noch nicht in allen Punkten zwischen den Verhandlungspartnern eine Einigung erzielt werden konnte.
„Die Inhalte sind weitestgehend abgestimmt. Allerdings gibt es bei einzelnen Punkten noch Beratungsbedarf – beispielsweise beim Wirtschaftlichkeitsbonus“, sagte KBV-Sprecher Roland Stahl. Der GKV-Spitzenverband habe eine Anpassung des Wirtschaftlichkeitsbonus im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) zum 1. Januar 2018 abgelehnt.
Reform kann nur bremsend wirken
Das grundsätzliche Problem ist dem KBV-Sprecher zufolge jedoch, dass die von den Krankenkassen bereitgestellte Gesamtvergütung nicht in dem Umfang steigt wie die Menge der Laboruntersuchungen. „Eine Laborreform kann hier nur bremsend wirken, nicht aber das Problem an sich lösen“, sagte Stahl. Allein schon durch den wissenschaftlichen Fortschritt zum Beispiel in der Onkologie würden die Kosten weiter steigen.
„Dieses Mengenrisiko dürfen nicht länger die Ärzte tragen. Deshalb sind wir perspektivisch für eine extrabudgetäre Finanzierung der Laboruntersuchungen“, erklärte Stahl, der betonte, dass „grundsätzlich auf allen Seiten – auch auf der Kassenseite – Konsens über die Notwendigkeit von Anpassungen im Laborbereich“ besteht. Stahl zufolge sei es Ziel, dass KBV und Kassenseite bis Ende des Jahres die Verhandlungen abschließen. „Bis dahin gelten die derzeitigen Vorgaben auch für das erste Quartal 2018“, sagte er.
Kritik kam heute vom Deutschen Hausärzteverband (DHÄV). Der Bundesvorsitzende Ulrich Weigeldt nannte die erneute Verschiebung ein Armutszeugnis für die Akteure der Selbstverwaltung und eine Verhöhnung der Hausärzte. Diese müssten „weiterhin viele Millionen Euro für Laborleistungen nachschießen“.
Der Deutsche Hausärzteverband fordert, dass die Reform der Laborvergütung unverzüglich umgesetzt wird. Hausärzte sollten laut DHÄV nach Prüfung der finanziellen Auswirkungen in ihrem KV-Bezirk, und soweit nicht bereits die Kassenärztliche Vereinigung die Honorarbescheide unter Vorbehalt erlassen hat, Einspruch gegen die Honorarbescheide einreichen.
Hintergrund ist ein seit Jahren schwelender Streit um die Laborkosten zwischen Hausärzten und Fachärzten. Der DHÄV argumentiert, dass Hausärzte für Laborleistungen bezahlen, die eigentlich zum fachärztlichen Versorgungsbereich gehören und entsprechend auch aus dem fachärztlichen Honorartopf bezahlt werden müssten. Die Vertreterversammlung der KBV hatte im Dezember 2016 eine Neuordnung der Trennungsvorgaben für den Laborbereich beschlossen. Die Umsetzung wurde seinerzeit jedoch durch den GKV-Spitzenverband unterbunden.
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