Bundestag sieht Handlungsbedarf bei Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung

Berlin – Mit der Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung muss sich die Bundesregierung auseinandersetzen. Der Bundestag hat heute eine entsprechende Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses angenommen und an die Regierung zur Berücksichtigung überwiesen. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) sieht nun das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in der Pflicht.
„Damit wird der Bundesgesundheitsminister nun auch vom Parlament aufgefordert, endlich zu handeln“, kommentierte Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK. Wenn die psychotherapeutische Weiterbildung in Praxen, Ambulanzen und Kliniken nicht hinreichend finanziert werde, werde es nicht genügend Fachpsychotherapeuten für die Versorgung geben.
Im März 2023 wurde eine Petition beim Bundestag eingereicht, in der eine ausreichende Finanzierung der ambulanten und stationären psychotherapeutischen Weiterbildung gefordert wird. Nur so könnten Weiterbildungsplätze in ausreichender Zahl zur Verfügung gestellt werden, heißt es darin.
Im Juli 2023 hatte der Petitionsausschuss das Thema dann in einer öffentlichen Anhörung beraten und im Dezember 2023 die Beschlussempfehlung an den Bundestag gerichtet, die Petition mit dem höchstmöglichen Votum „zur Berücksichtigung“ an die Bundesregierung zu überweisen.
Hierzu erklärten die Grünen-Politikerinnen Beate Müller-Gemmeke, Mitglied im Petitionsausschuss, und Kirsten Kappert-Gonther, amtierende Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, dieses Votum sei „ein klares Signal, dass Handlungsbedarf gesehen wird“.
Die Finanzierung der Weiterbildung in der Psychotherapie sei derzeit noch unzureichend geregelt. „Um in Zukunft keinen Engpass in der Versorgung von psychisch erkrankten Menschen zu bekommen, muss hier nun zügig etwas passieren.“
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