Länder wollen weitere Anpassungen bei Krankenhausreform

Stuttgart/Berlin – Die Bundesländer wollen offenbar weitere Anpassungen bei der in Diskussion befindlichen Krankenhausreform erreichen. Im Vorfeld der morgigen Bund-Länder-Beratungen werden in einem Papier, das dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, unter anderem ein Vorschaltgesetz zur Sicherung der Liquidität der Krankenhäuser sowie das Zurückschrauben von diversen Genehmigungsvorbehalten des Bundes gefordert.
Um vor dem Wirksamwerden der Krankenhausreform einen kalten Strukturwandel in den Jahren 2024 und 2025 zu vermeiden, müsse es ein Vorschaltgesetz zur finanziellen Absicherung geben, heißt es im Papier. Dazu gehöre auch eine schnellere Berücksichtigung von Tarifsteigerungen sowie der Steigerung der Energiekosten.
Deutliche Ablehnung lässt das Papier bezüglich der von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geplanten Veröffentlichung des Bundes über die Zuweisung von Leistungsgruppen und der Einstufung in Level erkennen.
In einem Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zu den morgigen Beratungen wurde zwar bereits klar gestellt, dass die Einteilung der Krankenhäuser in bundesweit einheitliche Level zu Transparenzzwecken keine rechtliche Verbindlichkeit für die Sicherstellung der stationären Versorgung durch die Länder haben soll – im Länderpapier wird allerdings auch eine bloße Veröffentlichung „entschieden“ abgelehnt.
Dazu heißt es, damit drohten Tatsachen geschaffen zu werden, die für die Krankenhäuser „gegebenenfalls rufschädigend wirken und zu einer faktischen Bindung der Länder im Rahmen ihrer Krankenhausplanung führen“ könnten.
Zusätzliche Finanzmittel gefordert
Mehr Geld wollen die Bundesländer laut Papier unter anderem für die Bereiche Pädiatrie, Geburtshilfe und Notfallversorgung. Hier bestehe derzeit ein enormer Kostendruck, aus diesem Grund müsse für diese Fachbereiche eine höhere Vorhaltevergütung vorgesehen werden als für andere Fachgebiete. Hierfür seien zusätzliche Mittel erforderlich. Dies gelte auch für die Finanzierung koordinierender Aufgaben durch Unikliniken oder „andere geeignete Versorger“.
Den Ländern müssten bezüglich des Finanzierungsmodells zudem „zeitnah“ geeignete Auswirkungsanalysen und Modellrechnungen zur Verfügung gestellt werden. Diese sollen konkrete, nachvollziehbare Zahlen enthalten und dies „möglichst beispielhaft heruntergebrochen auf einzelne Universitätskliniken und Krankenhäuser in den Ländern“. In Bezug auf die Ermittlung der krankenhausindividuellen Vorhaltebudgets seien Ausnahmetatbestände festzulegen.
Die Festlegung und Weiterentwicklung der Leistungsgruppen mit Qualitätskriterien müssen Bund und Länder gemeinsam verantworten, wird betont. Dies solle für die Länder ein „umfassendes Initiativ- und Mitentscheidungsrecht“ umfassen. Gefordert wird ein Ausschuss auf Bundesebene, der dann auch die wesentlichen Akteure des Krankenhauswesens einbezieht.
„Nicht akzeptabel“ sind aus Sicht der Länder Genehmigungsvorbehalte des Bundes bezüglich der Einhaltung der Qualitätsanforderungen über Kooperationen und Verbünde. Ausnahmetatbestände bei den Qualitätsanforderungen müssten auch „zeitlich unbefristet möglich“ sein. Auch hier werden Genehmigungsvorbehalte des Bundes abgelehnt.
Da man den Krankenhäusern erst dann Leistungsgruppen zuweisen könne, wenn Krankenhausgesetze und Krankenhauspläne auf Landesebene angepasst sind, brauche man eine „flexible Zeitschiene“. „Ziel sollte sein, diesen Prozess bis Ende 2026 abgeschlossen zu haben“, so heißt es im Papier. Im BMG-Eckpunktepapier wird hierfür ein Zeitrahmen „bis Ende 2025“ angesetzt.
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