Politik

Länder bereiten Antrag auf Vermittlungsausschuss zum GKV-Spargesetz vor

  • Donnerstag, 9. Juli 2026
/Achim Wagner, stock.adobe.com
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Berlin – Nachdem das Bundesverfassungsgericht heute grünes Licht für die Abstimmung zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz im Bundestag am morgigen Freitag gegeben hat, rücken die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern zum Gesetz erneut in den Fokus.

Das GKV-Spargesetz ist nicht zustimmungspflichtig, allerdings können die Länder mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen einen Vermittlungsausschuss anrufen. Dieser setzt sich aus 16 Mitgliedern aus dem Bundestag sowie 16 Mitgliedern aus dem Bundesrat zusammen.

Zwar ist die Regierungsmehrheit im Bundestag für das Gesetz nicht gefährdet, es droht allerdings Widerstand aus den Bundesländern. Hier wird, was sich schon seit Tagen andeutet, offen über einem Vermittlungsausschuss gesprochen.

„Wir haben vor allen Dingen das Interesse, dass unsere Krankenhäuser am Leben bleiben“, sagte Bremens Regierungschef Andreas Bovenschulte heute in Berlin. „Wir können gut damit leben, dass es nicht zu einer Entscheidung kommt“, so der SPD-Politiker, der momentan auch Bundesratspräsident ist.

Um überhaupt das Gesetz beraten zu können, müssen die Bundesländer es auf die Tagesordnung für den morgigen Plenartag setzen. Dazu müsste eine Bitte seitens der Bundesregierung zur Fristverkürzung den Bundesrat erreichen.

Üblicherweise wird darüber in einer Sitzung des „Ständigen Beirates“ des Bundesrates entschieden, der Mittwochnachmittag tagt. Da der Gesundheitsausschuss aber gestern bis etwa 19 Uhr das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beraten hatte, ist diese Bitte bislang nicht eingegangen.

Nun könnte der „Ständige Beirat“ des Bundesrates am Freitagmorgen in einer Sondersitzung direkt vor dem Plenum entscheiden. Dies hat es noch nie gegeben, heißt es aus Länderkreisen. Dass diese nun notwendig würde, wird dort als Beleg dafür gesehen, wie chaotisch die Gesetzgebung der Bundesregierung momentan läuft.

Antrag auf Vermittlungsausschuss aus Bremen

Kommt das Gesetz auf die Tagesordnung des Bundesrats, bereiten nach Informationen des Deutschen Ärzteblattes mehrere Länder einen Antrag auf einen Vermittlungsausschuss vor. In einem Antrag aus Bremen, in den das Deutsche Ärzteblatt Einsicht nehmen konnte, soll sich die Vermittlung zwischen Bund und Land vor allem auf vier Punkte konzentrieren.

Zum einen soll erreicht werden, dass der Bund vollständig die Finanzierung der Gesundheitskosten von Bürgergeldempfängern übernimmt. „Paragraf 232a ist so zu fassen, dass die Beiträge für Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld auf der Grundlage der tatsächlichen durchschnittlichen Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung je Mitglied berechnet und vollständig aus Bundesmitteln finanziert werden“, heißt es in dem Antrag.

Damit könnten zehn Milliarden Euro in die GKV fließen – diesen Vorschlag hatten auch schon die Mitglieder der GKV-Finanzkommission ursprünglich unterbreitet. Gemäß der Vorlage, die der Bundestag am Freitag beschließen soll, übernimmt der Bund künftig 2,75 Milliarden Euro dafür.

Als zweiten Punkt listet der Antrag aus Bremen auf, dass das Pflegebudget wie 2020 eingeführt beibehalten wird. „Diese Regelung ist sehr erfolgreich: Krankenhäuser haben in den vergangenen Jahren erheblich Pflegepersonal aufgestockt“, schreibt das Bundesland in der Begründung. Die nun geplante Deckelung an die Grundlohnrate „kehrt diese Entscheidung faktisch um, bevor der Aufbauprozess abgeschlossen ist“, heißt es weiter.

Drittens soll in der Vermittlung über die geplante Halbierung der Tarifrefinanzierung im Krankenhaus verhandelt werden. Hier will die Bundesregierung die zunächst geplante komplette Streichung der Refinanzierung von Tarifsteigerungen bei sowohl ärztlichem als auch nicht ärztlichem Personal im Krankenhaus wieder zurücknehmen. Laut den Änderungsanträgen soll die Refinanzierung zumindest noch zur Hälfte übernommen werden.

Dagegen wenden sich die Länder, die diese neue Regelung komplett streichen und wieder zu einer vollen Übernahme der Tarifabschlüsse kommen wollen. „Tarifvertraglich, kirchlich oder gesetzlich veranlasste Entgeltsteigerungen sind vollständig im Landesbasisfallwert zu berücksichtigen“, heißt es in dem Text.

Besonders diese Häuser „werden angesichts ihrer hohen Personalkostenquoten unmittelbar unter wirtschaftlichen Druck geraten“, so die Begründung weiter. Außerdem: „Die Regelungen konterkarieren das politische Ziel, Tarifbindung im Gesundheitswesen und in der Pflege zu stärken.“

Zu diesem Thema hatte es bereits Bund-Länder-Gespräche gegeben. Der diesjährige Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz (GMK), Andreas Philippi (SPD), sagte dem Deutschen Ärzteblatt: „Mein Vorschlag wäre, die Refinanzierung künftig auf 75 Prozent festzulegen. Das wäre ein guter Kompromiss, um die Kosten besser auf mehrere Schultern zu verteilen.“

Als vierter Punkt soll über die „weitere Verschärfung der Prüfquoten des Medizinischen Dienstes“ gesprochen werden. Bei diesem Thema hatte die Regierungskoalition im Bund in den am Montag vorgelegten Änderungsanträgen eine strengere Regelung vorgelegt – zum Missfallen der Länder.

„Der im Koalitionsvertrag vereinbarte Übergang zu einem Stichprobenansatz mit Hochrechnung auf Gesamterlöse wäre zielführender und würde Bürokratiekosten auf allen Seiten reduzieren.“ Mit höheren Prüfquoten, was beispielsweise die Krankenkassen befürworten, könnten mehr Fehler in Rechnungen erkannt und somit das GKV-System entlastet werden.

Weitere Verhandlungen bis in den Abend

Unter den Ländern wird derzeit noch verhandelt, wie die morgige Sitzung des Bundesrates ablaufen soll. Am heutigen Abend wollen die 16 Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Bundesländer im sogenannten „Kamin-Gespräch“ zusammenkommen, in dem über Einzelheiten in verschiedenen Gesetzen gesprochen werden werden soll.

Denn die Länder wollen auch in anderen Politikbereichen einen Vermittlungsausschuss einsetzen. Bereits gestern gab es längere Verhandlungen zwischen Bund und Ministerpräsidenten über verschiedene Gesetzesvorhaben.

Der Bremer Oberbürgermeister betonte heute in Berlin, die Länder ließen sich nicht unter Druck setzen. „Ich werde sehr dafür plädieren, dass wir uns nicht mit einer halbgaren Lösung zufriedengeben.“ Es handele sich um fundamentale Weichenstellungen. Mit den Konsequenzen wie Defizitproblemen der Krankenhäuser müsste man jahrelang leben. „Da geht Qualität vor Geschwindigkeit.“

Aus Sicht der Länder geht es um ein Defizit von vier bis 4,5 Milliarden Euro. Zumindest einen Teil der Summe wollen sie vom Bund noch erhalten. Die Länder mit Pharma-Unternehmen wollen zudem erreichen, dass für diese ein niedrigerer Herstellerabschlag gelten soll. Damit sollen die Unternehmen am Standort gehalten werden. Das betrifft vor allem Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz.

bee/dpa

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