Landesärztekammer Brandenburg plädiert für Entlohnung im Praktischen Jahr
Potsdam – Junge Ärzte, die ihr Praktisches Jahr (PJ) absolvieren, müssen zumindest eine Aufwandsentschädigung für ihre Arbeit erhalten. Realisiert werden sollte zumindest ein Betrag in der Höhe des BaföG-Höchstsatzes, wie die Landesärztekammer Brandenburg heute anmahnte. Dies müsse in der Reform des Medizinstudiums berücksichtigt werden.
Der Präsident der Landesärztekammer Brandenburg, Frank-Ullrich Schulz, nannte es nicht nachvollziehbar, dass Auszubildende, egal welchen Berufes, ab dem ersten Lehrjahr ein Gehalt erhielten. Absolventen des Medizinstudiums, die in Krankenhäusern am Ende ihres Studiums ihr PJ absolvierten, jedoch „nur sehr gering bis zum Teil gar nicht bezahlt werden“.
Schulz wies darauf hin, dass viele deutsche Medizinstudirende in die Schweiz gingen und oftmals auch nach ihrem Studium dort bleiben würden. „Diese jungen Ärzte fehlen uns. Wir können den Mangel an ärztlichem Nachwuchs nicht bekämpfen, wenn wir am Geld sparen“, erklärte er.
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