Landesärztekammer Thüringen für nachhaltige Reformen statt kurzfristiger Sparmaßnahmen

Jena – Die Kammerversammlung der Landesärztekammer Thüringen warnt vor negativen Folgen der Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen. „Statt zukunftsfähiger Strukturreformen setzt die Politik auf kurzfristige Sparpakete, welche die medizinische Versorgung der Bevölkerung spürbar belasten und die ohnehin unter Druck stehenden Strukturen in Praxen und Kliniken gefährden“, heißt es in einer Resolution der gestrigen Kammerversammlung mit Blick auf das GKV-Beitragssatzsstabilisierungsgesetz.
Die mit dem Sparpaket verbundenen Kürzungen treffen die medizinische Infrastruktur laut den Thüringer Delegierten an empfindlichen Stellen: So entsprächen Einsparungen von rund drei Milliarden Euro im kommenden Jahr rechnerisch etwa 46 Millionen Behandlungsfällen. „Ein solcher Einschnitt lässt sich in den Praxen nicht mehr spurlos auffangen“, warnt die Kammerversammlung.
Im stationären Bereich enge zum Beispiel die geplante Streichung der Refinanzierung von Personalkosten die finanziellen Spielräume der Krankenhäuser gefährlich ein, warnen die Delegierten.
„Das erklärte Ziel des Gesetzes – die Ausgaben im Gesundheitssystem an die Einnahmenentwicklung zu koppeln und die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren – ist nachvollziehbar, die Umsetzung ist jedoch hochgradig unausgewogen“, heißt es in der Resolution. Während die Bundesregierung von den Akteuren im Gesundheitswesen drastische Einschnitte verlange, ziehe sich der Staat selbst aus der Mitverantwortung.
„So wird beispielsweise eine vollständige und faire Übernahme der Gesundheitskosten für Empfänger von Grundsicherung weiterhin abgelehnt. Diese Lasten verbleiben somit ungerechtfertigt im System der Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung“, kritisieren die Delegierten.
Zwar stehe „außer Frage, dass das deutsche Gesundheitswesen reformbedürftig ist“, hieß es aus der Kammerversammlung. Der aktuelle Sparkurs bewirke jedoch das Gegenteil einer Modernisierung, da er notwendige strukturelle Veränderungen auf die lange Bank schiebe. „Erst wird dem System das Geld entzogen, danach wird über die Struktur nachgedacht“, so die Kritik.
Bereits im Vorfeld der Versammlung hatte die Kammer Kritik daran geübt, dass Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung künftig bereits für den ersten Krankheitstag vorlegen sollen. „Wir sehen die verpflichtende Krankschreibung ab dem ersten Krankheitstag sehr kritisch. Sie hat keine medizinische Notwendigkeit, sondern schafft zusätzliche Arztkontakte ohne Versorgungsnutzen“, sagte der Präsident der Landesärztekammer, Hans-Jörg Bittrich.
Thüringens Gesundheitsministerin Katharina Schenk (SPD) unterstützte die Kritik der Ärztekammer. „Die verpflichtende Krankschreibung ab dem ersten Krankheitstag halte ich für überflüssig und geringschätzend“, sagte sie und verwies darauf, dass Arbeitgeber schon heute die Möglichkeit hätten, die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag zu verlangen. Eine pauschale gesetzliche Verpflichtung für alle Beschäftigten sei deshalb nicht erforderlich.
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