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Landkreis Ludwigsburg legt ersten Hitzeaktionsplan vor

  • Donnerstag, 25. April 2024
/picture alliance, Jana Bauch
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Ludwigsburg – Der Landkreis Ludwigsburg hat als erster Landkreis in Baden-Württemberg einen Hitze­aktions­plan vorgelegt. Darin sind Maßnahmenpläne enthalten, wie sich verschiedene Akteure innerhalb des Landkreises auf Hitzewellen vorbereiten sollen und welches Vorgehen während einer Hitzeperiode vorge­sehen ist.

Neben dem Rettungsdienst und der Feuerwehr zählen dazu unter anderem Arztpraxen, Krankenhäuser, am­bu­lante Pflegedienste, stationäre Pflegeeinrichtungen, Apotheken, Krankenkassen, Kindergärten und Schulen. Der Plan wurde unter Mitwirkung der Landesärztekammer Baden-Württemberg (LÄKBW) erstellt.

„Die Auswirkungen der Industrialisierung mit der Verbrennung fossiler Brennstoffe hat dazu geführt, dass unser Planet immer heißer wird“, schreibt der Klimaschutzbeauftragte der Ärztekammer, Robin T. Maitra, in seinem Vorwort. „Dies trifft uns auch hier in Baden-Württemberg: Mit dem weiterhin ungebrochenen Trend zur Erhöhung der Temperatur können wir die 2015 in Paris geforderten Ziele kaum noch erreichen.“

Extremwetter, Brände, jahreszeitliche Veränderungen seien die für alle offenkundigen Zeichen der Klimakrise. Hitze führe zu einer Zunahme und Verschlimmerung bei vielen Erkrankungen und erhöhe nachweislich die Sterblichkeit.

Wissen über die Gefährdung ist zu wenig verbreitet

„Immer noch ist das Wissen zu wenig verbreitet, dass die gesundheitliche Gefährdung durch Hitze als medizi­nischer Notfall zu verstehen ist“, betont Maitra. Und systematische und umfassende Maßnahmen zum gesund­heitsbezogenen Hitzeschutz lägen trotz immer neuer Hitzerekorde kaum vor.

„Die Komplexität der Materie, der notwendige Arbeitsaufwand und hohe Zeit- und Personalbedarf machen die Entwicklung von Hitzeaktionsplänen schwierig“, so Maitra weiter. Im Landkreis Ludwigsburg sei der Ansatz gewählt worden, dass die jeweiligen Einrichtungen stellvertretend für ihren Bereich Pläne entwickelten, die öffentlich gestellt von anderen Einrichtungen übernommen oder für den eigenen Bedarf angepasst werden könnten.

Grundsätzliches Ziel des Hitzeaktionsplans ist es, alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises über die Gefahren und die richtigen Verhaltensweisen bei Hitze aufzuklären. Besonders im Fokus stehen dabei vulnerable Personengruppen wie ältere Menschen, Kinder, chronisch kranke Personen, Menschen in prekären Wohnverhältnissen oder Obdachlosigkeit, sozial benachteiligte Menschen, Schwangere und Personen mit großer Hitzebelastung in der Arbeitswelt oder im Sport.

Die Öffentlichkeit informieren

Vor diesem Hintergrund wurden vom Gesundheitsamt zielgruppenspezifische Materialien in Form von Merk­blättern erstellt, die Tipps und Informationen enthalten. Wichtig sei es, heißt es in dem Plan, die Öffentlich­keit bei einer Hitzewarnung zu informieren und zu sensibilisieren. Informationen dazu würden auf der Home­page des Landratsamts eingestellt.

Zudem erfolge bei einer länger anhaltenden Hitzeperiode eine Warnung des Gesundheitsamts, die sich an­hand zweier Hitzewarnstufen ausrichtet: Hitzewarnstufe 1 bei mindestens drei Tagen in Folge mit einer Tem­peratur von oder über 32 Grad Celsius und/oder mindestens zwei tropische Nächte ohne Absinken der Tem­peratur unter 20 Grad Celsius sowie Hitzewarnstufe 2 bei mindestens drei Tagen in Folge mit einer Tempe­ratur von oder über 38 Grad Celsius.

Bei Vorliegen von einer der beiden Warnstufen informiert das Gesundheitsamt den Lenkungskreis Hitzeschutz des Landkreises, dem Vertreterinnen und Vertreter des Gesundheitsamtes und der Kreisärzteschaft angehören. Es folgt die Aktivierung der sogenannten Alarmierungskette, über die die Verantwortlichen aus den jeweiligen Bereichen per E-Mail informiert werden. Von dort erfolgt die Weitergabe der Warnung an alle im Hitzeaktions­plan vorgesehenen Einrichtungen.

Medikamentenpläne überprüfen

Die Arztpraxen, zum Beispiel, sollen sich mithilfe verschiedener Maßnahmen auf Hitzeperioden vorbereiten. Unter anderem sollen in der Praxis die Informationsmaterialien des Gesundheitsamts vorliegen. Im Vorfeld sollen Schulungen zu den Themen Klima, Hitze und Gesundheitsschutz durchgeführt werden.

Technische Mittel zum Hitzeschutz wie Klimaanlagen, Ventilatoren und Verschattungen sollen überprüft, Thermometer zur Dokumentation der Temperatur und gegebenenfalls der Luftfeuchtigkeit installiert worden sein. Mittel zur Flüssigkeitszufuhr für Patienten und Personal sollen bereitstehen.

In der Praxis-EDV soll geprüft worden sein, wie eine Identifikation vulnerabler Gruppen und Personen bei einer Hitzewelle vorgenommen werden kann. Medikamentenpläne sollen auf die Lagerung und Verwendbar­keit in Hitzephasen überprüft sein.

Liegt die Hitzewarnstufe 1 vor, sollen die Verantwortlichen überprüfen, ob nicht dringlich notwendige Unter­suchungen oder Konsultationen verschoben werden können.

Sie sollen die Räumlichkeiten der Praxis kühlen, gegebenenfalls unter Zuhilfenahme technischer Mittel wie Klimaanlagen und Ventilatoren. Vulnerable Patientinnen und Patienten sollen gegebenenfalls über eine An­passung ihrer Medikation informiert werden. Die Kontaktaufnahme zu Alten- und Pflegeeinrichtungen kann erwogen werden.

Patienten in der Praxis sollen gezielt durch nichtärztliche und ärztliche Mitarbeitende auf die Hitzege­fähr­dung angesprochen werden und gegebenenfalls Handlungsempfehlungen zum Beispiel zu Ernährung, Trink­menge oder Kleidung proaktiv erhalten. Eine ausreichende Flüssigkeitsversorgung im gesamten Praxisbereich soll sichergestellt sein.

Ärzte und MFA sollen die Vitalwerte der Patienten in der Praxis im Blick haben und auf Zeichen einer Dehy­drie­rung achten. Zugleich sollen sie auf Eigenschutz achten, insbesondere auf ausreichende Pausen und gegebenenfalls Kühlungsphasen, ausreichende Flüssigkeitszufuhr und leichte Kleidung.

In der Warnstufe 2 sollen die Maßnahmen der Warnstufe 1 intensiviert werden. Nach Möglichkeit sollen alle nicht unbedingt erforderlichen Konsultationen und Behandlungen verschoben werden.

fos

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