Politik

Landtag in Baden-Württem­berg stärkt Rechte von Psychiatrie­patienten

  • Mittwoch, 5. Juni 2019
/dpa
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Stuttgart – Nach einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts hat der Landtag in Baden-Württemberg die Regeln für die Fixierung von Psychiatriepatienten verschärft. Das Parlament beschloss heute in Stuttgart einstimmig eine entsprechende Gesetzes­än­derung der grün-schwarzen Landesregierung.

Die Patienten dürfen demnach nur noch mit richterlichem Beschluss länger als eine halbe Stunde ans Bett gefesselt werden. Neben dem Richtervorbehalt muss der Pa­tient nach der Fixierung darauf hingewiesen werden, dass die Zulässigkeit nachträg­lich gerichtlich überprüft werden kann.

Die Karlsruher Richter hatten im vergangenen Sommer die Rechte von Patienten bei der zeitweisen Fesselung ans Bett gestärkt – und festgelegt, dass freiheitsent­ziehen­de Fixierungsmaßnahmen bei Fünf- und Siebenpunkt-Fixierungen künftig von einem Richter genehmigt werden müssen, wenn sie voraussichtlich länger als eine halbe Stunde dauern. Bisher reichte die ärztliche Anordnung aus.

dpa

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