Landtag in Baden-Württemberg stärkt Rechte von Psychiatriepatienten

Stuttgart – Nach einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts hat der Landtag in Baden-Württemberg die Regeln für die Fixierung von Psychiatriepatienten verschärft. Das Parlament beschloss heute in Stuttgart einstimmig eine entsprechende Gesetzesänderung der grün-schwarzen Landesregierung.
Die Patienten dürfen demnach nur noch mit richterlichem Beschluss länger als eine halbe Stunde ans Bett gefesselt werden. Neben dem Richtervorbehalt muss der Patient nach der Fixierung darauf hingewiesen werden, dass die Zulässigkeit nachträglich gerichtlich überprüft werden kann.
Die Karlsruher Richter hatten im vergangenen Sommer die Rechte von Patienten bei der zeitweisen Fesselung ans Bett gestärkt – und festgelegt, dass freiheitsentziehende Fixierungsmaßnahmen bei Fünf- und Siebenpunkt-Fixierungen künftig von einem Richter genehmigt werden müssen, wenn sie voraussichtlich länger als eine halbe Stunde dauern. Bisher reichte die ärztliche Anordnung aus.
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