Laumann verteidigt Regelung zu Tests an Demenzkranken

Köln – Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), hat das Vorhaben der Koalition verteidigt, die Möglichkeiten für klinische Prüfungen an nicht Einwilligungsfähigen wie zum Beispiel Demenzkranken zu erweitern. Das sieht der Entwurf zum Vierten Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften vor, der ursprünglich morgen im Bundestag in zweiter und dritter Lesung beraten werden sollte. Das Gesetz passt im Wesentlichen deutsches Recht an die Vorgaben der EU-Verordnung über klinische Prüfungen (Nr. 536/2014) an. Die Abstimmung wurde indes verschoben – um 14 Tage, wie aus Regierungskreisen verlautete. Man benötige mehr Zeit für die Diskussion, hieß es zur Begründung. Denn quer durch die Bundestagsfraktionen hatten Abgeordnete ethische Bedenken geäußert.
Strittig ist ein Passus im Gesetzentwurf, der die Forschung an nicht einwilligungsfähigen Erwachsenen in engen Grenzen erlaubt, auch wenn diese nicht selbst von den Ergebnissen profitieren (gruppennützige Forschung). Voraussetzung ist, dass die Betroffenen zu einer Zeit, als sie noch im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte waren, eine entsprechende Patientenverfügung verfasst haben. Außerdem muss der gesetzliche Betreuer nach „umfassender Aufklärung“ durch einen Arzt in die klinische Prüfung einwilligen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) betonte gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt, dass Menschen, die von Geburt an nicht einwilligungsfähig sind, von der Teilnahme an klinischen Studien grundsätzlich ausgeschlossen sind. Es verwies zugleich darauf, dass in jedem Fall eine öffentlich-rechtliche Ethikkommission dem Studiendesign zustimmen müsse.
Der Patientenbeauftragte Laumann sagte heute im Deutschlandfunk, Demenz sei eine der größten Herausforderungen für die Gesellschaft. Deshalb sei es wichtig, Demenzerkrankungen auch in der Spätphase erforschen zu können. Er räumte ein, dass die geplante Regelung ethisch problematisch sei; man müsse aber abwägen.
Laumann sprach sich deshalb für hohe Schutzmechanismen bei der Zustimmung der Betroffenen aus und forderte in diesem Zusammenhang, dass eine ärztliche Beratung vor der Abfassung einer entsprechenden Patientenverfügung gesetzlich festgeschrieben werden sollte. Falls die Politik solche Verbesserungen für die Forschung ablehne und damit wissenschaftliche Studien an Demenzkranken erschwere, müsse Deutschland konsequenterweise auch alle Medikamente ablehnen, die durch entsprechende ausländische Studien entwickelt worden seien, erklärte Laumann.
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